Bau der A 44: Planungen halten aktuellen Anforderungen nicht stand

13. September 2024

Die BUND-Kreisgruppe Mettmann hat ihre Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Planung der A 44 zurückgezogen. Der Prozess sollte im Oktober stattfinden. Im Vorfeld hat das Bundesverwaltungsgericht nun hohe Anforderungen an die weitere Begründung der Klage gestellt – Kosten und Aufwände, die wir bei ungewissem Ausgang nicht tragen können.

Baustellenschild an der A 44

In der Planungsphase war versprochen worden, dass am Kreuz von A 3 und A 44 die Wassermassen eines 100-jährigen Hochwasserereignisses bewältigt werden können. Gleichzeitig sind aber die Zuleitungen zu den Regenüberlaufbecken nur für ein 1- bis 3-jähriges Hochwasserereignisses ausgelegt. Die Folge: Wassermassen können die Becken im Falle des 100-jährigen Ereignisses überhaupt nicht im vollen Umfang erreichen. Ein großer Teil des Straßenabwassers wird sich nach Schwarzbach und Anger ausbreiten. Was dann passiert konnte man dieses Jahr in Bayern deutlich sehen: eine riesige Überschwemmung.

Mit der Klage haben wir auf die Gefahr hingewiesen, aber weder bei Straßenbauern noch bei Gericht die Dringlichkeit für einen zeitgemäßen Überflutungsschutz aufzeigen können.Mit dem Rückzug der Klage ist die Überschwemmungsgefahr nicht beseitigt. Wir wünschen jetzt nur allen betroffenen Bürgern, dass das hundertjährige Hochwasser hier nie eintreten möge!

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