CO-Giftgas bedroht Anwohner*innen. Solange der Betrieb weiter droht, gilt es weiter zu kämpfen.

CO-Giftgas bedroht Anwohner*innen. Der Betrieb der Giftgas-Pipeline ist nicht endgültig gestoppt. Deshalb gilt es weiter für unser Lebens- und Eigentumsrecht zu kämpfen wie seit mehr als 10 Jahren. Deshalb geht es jetzt in die nächsten Runden. Ziele unseres Protestes sind Bayer-Covestro und die Bezirks- und Landesregierung in Düsseldorf , die dieses Schandprojekt geplant, beantragt und letztlich genehmigt haben. Diese Giftgas-Pipeline mitten durch Wohngebiete soll trotz vieler Fehler und Pannen sogar weiterbetrieben werden, obwohl ein Gutachten der Landesregierung aus dem Jahr 2014 bestätigt hat, dass es ungefährlichere und wirtschaftlich günstigere Alternativen dazu gibt.

BUND fordert - Kein Giftgas durch Wohngebiete – Regierung und Landtag weiter in der Verantwortung!

Wer möchte sich da aus der Verantwortung stehlen?

Die Grafik zeigt deutlich, dass bis in einen Abstand von ca 1000  Metern von der Pipeline für Menschen Todesgefahr bestehen würde Die Grafik zeigt deutlich, dass bis in einen Abstand von ca 1000 Metern von der Pipeline für Menschen Todesgefahr bestehen würde

Unser Besuche und Rückfrage zur NRW-Parlaments-Nacht im September 2025 hat leider nur eine „stille Reaktion“ ergeben. Auf Anfrage der SPD -Fraktion im Landtag zum Wirtschaftsausschuss am 29.10.2025 gab es eine ähnlich „schwache Auskunft“ aus dem Wirtschaftsministerium, was allerdings nicht zu einer einzigen „Nachfrage“ der Volksvertreter*innen führte???
Hier ein kurzer Ausschnitt aus der Antwort der Regierenden – klingt nach Arbeitsverweigerung oder ? 
Es sollte nach eigenen Beschlüssen -
bis zum 31. Dezember 2010 die Auswirkungen des Gesetzes zu überprüfen und dem Landtag zu berichten…..
Diese wurde bis auf eine Zwischenevaluation aufgrund der laufenden Gerichtsverfahren ausgesetzt
Das Land bzw. die Bezirksregierung Düsseldorf sind in diese Abstimmungen nicht involviert.“

https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MME18-1479.pdf
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-4158.pdf

Also Evaluierung ausgesetzt und um die Diskussion um die Sicherheit der Anwohner-innen kümmern sich Landesregierung und Bezirksregierung nicht?

Dabei hat der Landrat des Kreis Mettmann in Abstimmung mit den 10 Trassengemeinden in einer Stellungnahme 15 Kritikpunkte zu dem von Covestro vorgelegten Entwurf zum AGAB formuliert. (Mehr dazu weiter unten) 
Wir bleiben weiter dran und werden alle Verantwortlichen an ihre bisher versäumten 
Arbeiten hinweisen und notfalls anklagen!!!

Unsere Anfrage über Frag den Staat hat folgende Antwort der für die Genehmigungen zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf.
„Anfrage an: Bezirksregierung Düsseldorf

Die Arbeiten, die noch entsprechend dem Planänderungsantrag zu dem ursprünglich im Jahr 2007 genehmigten Bau der CO-Pipeline damals der Fa.Bayer jetzt Covestro von Dormagen nach Krefeld – Uerdingen noch nicht ausgeführt sind, soll jetzt ein Gefahrenabwehrplan ohne Beteiligung der Öffentlichkeit „verhandelt“ werden. Wir möchten zu den Verhandlungen als Vorstand der BUND Regionalgruppe Düsseldorf und als Pressekoordinator der Stopp-CO-Pipeline-Initiative eingeladen werden und erwarten die Übersendung der Einladung mit den entsprechenden TOPs und der zugrundeliegenden Unterlagen“

Dieter Donner am 14. Okt. 2025 
Die Antwort: (zunächst ohne Kommentar)
 

„Sehr geehrter Herr Donner,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.10.2025. Bedauerlicherweise kann ich Ihrem Begehren nicht in der von Ihnen erhofften Form entsprechen. Bezüglich des von der Covestro Deutschland AG angesetzten Abstimmungstermins zum Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) zur CO-Pipeline liegt der Bezirksregierung Düsseldorf keine Einladung vor, somit weder eine Tagesordnung noch weitere Unterlagen. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist nicht in die erneute Abstimmung mit eingebunden. Der final überarbeitete und erneut abgestimmte AGAP wird der Bezirksregierung Düsseldorf gemäß Nebenbestimmung Ziffer 6.2.114 des Planfeststellungsbeschlusses vom 14.02.2007 in der Fassung des Planergänzungsbeschlusses vom 15.10.2008 anschließend vorgelegt. 
Ihrer Bitte, keine Daten an Dritte weiterzugeben, wird entsprochen.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Julia Slawik

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Im Herbst 2025 machte Covestro wieder mal Dampf mit dem sogenannten AGAP (Gefahrenabwehrplan). Obwohl die notwendigen Nach-Arbeiten aus dem von Bayer n- wegen des im Urteils des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf – im Jahr 2012 eingereichten Planänderungsantrages noch gar nicht angefangen wurden. Das sind Korrekturen von Falschverlegungen von Rohrleitungsstücken und dem Einpflügen bzw. Eingraben der Kunststoffmatte GEO-GRID-2 über eine Strecke von über mehr als 60 der 67 km langen CO-Pipeline.
Das nennt man üblicherweise die Methode Schilda oder das Pferd vom Schwanz her auf zu zäumen! 
Aber das hat bisher Bayer noch nie gestört und Covestro und jetzt ADNOC anscheinend auch nicht?

Die CO-Pipeline-Firma Covestro – jetzt in der Hand  von ADNOC einem Arabischen Ölmulti – versucht den Feuerwehren ihr schon im Jahr 2008 als AGAP -Vorschlag (Gefahren- und Abwehrplan) abgelehntes, weil untaugliches „Konzept“ in nicht öffentlichem Verfahren – ohne Beteiligung der betroffenen Anwohner*innen – zu „verkaufen“. 
Wie die Stadt Hilden zum Beispiel bzw. Feuerwehr und Polizei und „weitere Rettungskräfte“ einbezogen und Widerstand leisten werden, ist auch nach der Anfrage von Dieter Donner in der einer Ratssitzung der Stadt Hilden nicht beantwortet. 
Die Stadt Hilden möchte sogar in unmittelbarer Nähe (ca. 100 Meter) von der CO-Giftgas-Pipeline einen Kindergarten am Salzmann-Weg neu bauen. Wie gefährlich nah eine solche Planung an der Katastrophe ist, zeigt die von Bayer schon den Ärzten vorgestellte Ausbreitungskeule von CO bei einem größeren Leck.

Der geplante Kindergarten wäre nur etwas mehr als 100 Meter von der CO-Ppeline entfernt und läge dann in der unmittelbaren Todeszone von 300 Metern auch für “erwachsene robuste Menschen”. Für Kinder und geschwächte Menschen gäbe es sogar bis in 1000 Meter Abstand meist keine Rettung. (Siehe obige Grafik, die Bayer den Ärzten vorgestellt hat, als man diese von der “vermeintlichen Ungefährlichkeit” überzeugen wollte, aber nicht konnte.)
Es scheint immer wieder möglich, dass Verwaltungen und Politik Gefahren vergessen und ignorieren, die „normale Bürger*innen“ und in diesem Fall Kinder und Erzieher*innen dann mit ihrer Gesundheit bzw. ihrem Leben bezahlen müssen. Das kann nicht so weiter gehen!

Der Landrat des Kreis Mettmann hatte für die 10 Trassen-Gemeinden bereits im Jahr
2024 etwa 15 gravierende Kritikpunkte an dem von Covestro wieder vorgelegten Konzept
zusammengetragen und an Covestro und die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf geschickt. 
Einige der Punkte haben wir auch in einer Pressemitteilung mitgeteilt, die leider nicht
den pressemäßigen Widerhall gefunden hat. In der Öffentlichkeit halten sich der potentielle
Betreiber Covestro aber auch die Politik leider stark zurück- nach dem Motto- was ich nicht wahrnehme vergessen die Bürger*innen hoffentlich auch. Aber das ist bei einer so gravierenden Gefahr nicht akzeptabel! 
 

Nur einige der 15 Kritik-Punkte:——
– Der vorgelegte AGAP (Alarm und Gefahrenabwehrplan aus dem Jahr 2008)
habe das „Stadium eines Entwurfes nie verlassen“. Deshalb seien „weiterhin
verschiedene Sachverhalte und Fragestellungen zu klären“. Außerdem ergeben
sich „aus der fortgeschrittenen Zeit geänderte Rahmenbedingungen, welche
im AGAP zu berücksichtigen sind:“.
– die für die Ausbreitungsberechnung wichtige Inversions-Wetterlage soll
wegen eines angeblichen „Redaktionellen Fehlers“ verschoben, obwohl die
vorher eingerechnete Sperrschichthöhe von 20 Meter den VDI-Richtlinien
entspricht und nicht die nunmehr von Covestro ausgedachten 100 Meter.
– Das Ausblenden des Vollbruchs wird besonders wegen der Jüngeren
Eriegnisse an Gasleitungen als nicht akzeptabel gesehen.
– Es sind genaue Daten zur exakten Lage der Leitung, Trassenpläne zu den
Ausbreitungsrechnungen notwendig, abgestimmt auf definierte
Gefahrenbereiche, Klima- und Lufttechnik betroffener Gebäude sowie die
Gefährdung von Personen in den Gebäuden
– Auch die „Orodierung“ des CO wird angeregt, damit das Gas überhaupt
gerochen werden kann – von den betroffenen Anwohner*innen und den
Rettungskräften
 

 

(Das Schreiben zu der Gefahrenlage und die Mahnungen des Kreis Mettmann im Namen aller 10 Trassenstädte entlang der CO-Giftgas-Pipeline kann gerne über
dietersdonner@arcor.de angefordert werden

CO-Pipeline - Un-Heimlicher Druck auf Feuerwehren

Covestro - Bezirksregierung Düsseldorf wollen Stellungnahme noch vor Weihnachten

Die Gefahr durch das CO-Giftgas aus der bayer-Covestro-Pipeline ist weiter virulent. Die Fragezeichen zum AGAB und die Bayer-Todesprognose aus dem Jahr 2010 - mit tödlichen Wirkungen bei 140 Personen - zeigen das deutlich und unverkennbar auf! Gefahr durch CO-Giftgas weiter virulent wie die Fragezeichen zum AGAB und die Bayer-Todesprognose aus dem Jahr 2010 belegen

19. Dezember 2023. Covestro und Bezirksregierung Düsseldorf wollen Stellungnahme noch vor Weihnachten

Kurz vor Weihnachten – mit nicht-öffentlichen Diskussionen über notwendige Sicherungsmaßnahmen - kommen Covestro und Co. mit der CO-Pipeline wieder um die Ecke. Der AGAP (Alarm und Gefahrenabwehrplan - erkennbar der abgelehnte Altplan aus dem Jahr 2008) wird den Feuerwehren wieder vorgelegt und diese werden kurzfristig zur Stellungnahme aufgefordert. Damals wie heute ist mit weiterem Widerstand gegen den als völlig unzureichenden Plan zu rechnen. Mit Fragezeichen haben wir deshalb die „Riesen-Lücke“ in der Grafik aus einer Präsentation der Arbeitsgemeinschaft der Berufs–Feuerwehren (AGBF) markiert. Die zwingende Schlussfolgerung ist, dass Covestro und die Bezirksregierung das Risiko und die Probleme dieses „Alt-Projektes“ mit den Feuerwehrleuten und den betroffenen Anwohner*innen öffentlich diskutieren und bewerten. Dies war ein Versprechen der früheren Umweltministerin Ursula Heinen–Esser im Oktober 2021, wo ein Untersuchungsprogramm mit sechs Punkten und weitere Treffen vereinbart wurden. Dazu kam es leider nicht mehr - wegen ihres Rücktrittes im April 2022 - Stichwort Mallorca-Trip.
So sehen auch die Feuerwehren keine neuen Entwicklungen in dem „Entwurf", welche die Katastrophe - wie auf der von Bayer selbst publizierten Todeskeule zu sehen - siehe Bilder – verhindern könnte. Wir fragen die Bezirksregierung, wieso nun eilig wieder ein unfertiger und untauglicher AGAP in Umlauf gebracht wird, obwohl Arbeiten an dem GEO-Grid 2 - auf Planänderungsantrag der Covestro aus dem Jahr 2012 hin - nicht erkennbar sind? Liegt der Bezirksregierung hierzu schon ein Bauzeitenplan vor und wie wird kontrolliert, ob die Einbau-Maßnahmen plangerecht erfolgen? Frühestens nach Durchführung und Abnahme kann es überhaupt zu einer sachgerechten Beurteilung eines AGAP kommen.

Ein gutes Weihnachtsgeschenk wäre, wenn sich das Projekt selbst erledigt oder sich eine „ungefährlliche" Nutzung der bereits 16 Jahre alten Röhren herausstellt.
Wir werden den Regierungspräsidenten Düsseldorf Thomas Schürmann und den Umweltminister NRW Oliver Krischer nun informieren und auffordern, das bisher Versäumte zügig nachzuholen und die betroffenen Anwohner*innen und die Kommunalvertreter*innen die Bürgeriniativen und den BUND NRW intensiv zu beteiligen.

 

 

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4 Fragen zur CO-Pipeline an Kandidat-Innen im Kreis Mettmann

Grüne, Linke und SPD antworten, CDU und FDP meist nicht- warum wohl?

https://www.bund-kreis-mettmann.de/kreisgruppe/co-pipeline/

Kandidat*innen der Grünen und Linken antworten in vollem Umfang unterstützend, SPD ziert sich
zum Enteignunsgsetz und damit zurpolitischen Verantwortung für diese Entscheidung. Was die
Verweigerung der meisten CDU ud FDP-ler+innen zeigt, mögen Sie selbstnachfragen oder so bei
ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen.

https://www.bund-kreis-mettmann.de/kreisgruppe/co-pipeline/

Wir werden weiter für den Schutz der Menschen  und der Natur kämpfen; ob im Gericht noch möglich ist fraglich?

Aber wir bleiben auf jeden Fall aktiv und mit unseren Mahnstätten bleiben wir auch weiter präsent!

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Unsere 4 Fragen- eigentlich einfach zu beantworten

1. Setzen Sie  sich weiter dafür ein, die Risiken durch giftige Gase 
    wie bei der CO-Pipeline von Wohngebiete fern zu halten? 
2. Setzen Sie sich dafür ein, Covestro durch Verhandlungen zum Stopp 
    des CO-Pipeline-Pojektes zu bewegen,  um damit auch Kosten zum Einbau 
    des GEO-Grid II zu sparen und das Image als nachhaltiges Chemie-Unternehmen 
    nicht zu beschädigen?
3. Würden Sie zustimmen Covestro in der Innovation zu unterstützen, die 
    Kunststoffherstellung in Uerdingen durch Nutzung von Abfall-CO2 und ohne 
    den Umweg über das Giftgas umzustellen? Dies ist in Dormagen mit einer'
    Pilotanlage schon gelungen. 
4. Werden Sie auch einer Aufhebung des Rohrleitungsgesetzes zustimmen - auch
    wenn das Schadenersatzforderungen von Covestro zur Folge hat?
 

Die Antworten oder auch nicht Die Antworten oder auch nicht

Die Klagen und der Wíderstand von BUND, Bürger*innen und Städten gehen weiter

Niedrige Wahlbeteiligung bei der NRW-Wahl und wer traut wem in der Politik noch?

Die extrem niedrige Wahlbeteiligung der NRW-Landtagswahl sollte als Warnsignal und Indiz des Verlustes der Glaubwürdigkeit der "Altparteien" verstanden werden. Fast die Hälft aller wahlberechtigten Bürger*innen haben keine überzeugende Zukunftsperspektive gefunden oder glauben den "Verprechungen" nicht mehr!

Allein die Grünen haben mehr Wähler*innen  für sich gewinnen können als bei der vorherigen Wahl 2017. Ein sattes Plus von +760.518 ist eine deutliches Zeichen für den Wunsch nach einer "politischen Zeitenwende" allerdings einer anderen Art, als Kanzler Scholz meint.  

Selbst die als "strahlende Siegerin präsentierte CDU hat mit Spitzenkandiidat Wüst 244.346 Wähler*innen gegenüber dem Ergebnis des mittlerweile in der Versenkung gelandeten Laschet bei der Wahl 2017 verloren. 

Noch stärker wurde die SPD mit -744.172 bei ihrem Festhalten an "Altvorderen - Steinbrück-Clement -  Ideen abgestraft".

Aber auch die FDP musste mächtig Federn lassen (-646.859) und stand ziemlich zerzaust und ratlos da.

AFD (minus 237.863) und LINKE (minus 269.325) erwähne ich nur als statistisch ergänzende Fakten. 

Welche Rolle das "Schweigen der CDU und FDP Kandidat*innen" zu unseren Fragen zur CO-Pipeline gespielt hat können wir nicht sagen. Aber dies ist ein Beispiel, wie sich die, welche sich eigentlich auf eine Volksvertretung bewerben, bei "häßlichen Themen" einfach wegducken und möglichst keine Verantwortung übernehmen wollen. 

Aber dieses Verharren und Verhalten der Politiker*innen - alter Colour - kann unseren Kampfgeist nicht bremsen. Alle Kandidat*innen der Grünen-Wahlsieger haben sich in vollem Umfang zu unseren Forderungen bekannt. Nun erwarten wir, dass dieses Problem weiter in der Diskussion  bleibt, auch wenn es im "Orientierungspapier" von CDU und Grünen noch keinen Niederschlag gefunden hat. Aber das haben die Reulsche Politik zu Versammlungsgesetz, Telefonüberwachung, "Clan-Bekämpfung" und weiteres ja auch nicht. 

Die rechtliche Auseinandersetzung sowohl des BUND NRW als auch von Kommunen udn einigen Privatklägern gehen vor Gericht weiter. Und auch Covestro kommt nur schwierig an noch nicht enteigenete Grundstücke für ihr "Einpflügen oder Einbuddeln" der zweiten Kunstoff-Matte Geo_Grid-2  und nicht ungehindert voran. Das ist kein Wunder, hat doch schon Bayer mit dem damaligen Änderungsantrag die Un sinnigkeit des Vorhebans wegen der fehlenden Schutzwirkung schon gegen einen "normalen" Baggerangriff zugeben müssen.

Das soll jetzt bei den Gerichtsverfahren nach dem Willen der Bezirksregierung und der Verwaltungsrichter keine Rolle mehr spielen, weil nur die 15 Jahre zurückliegenden Akten und Alt-Vorträge betrachtet werden sollen, Alles andere  - auch die Nachweise von vielen "gravienden Baggerangriffen auf Gasleitungen" -  soll als "Präkludiert =  juristisch ausgeschlossen" gelten !

Das erinnert an eine in der "komischen Lyrik" von Christian Morgenstern formulierte Redewendung:
"Dass nicht sein kann, was nicht sein darf!"

Mörderische Giftgaspipeline vom OVG NRW durchgewunken

Ein Gericht macht sich mitschuldig - aber der Kampf geht weiter

190 Tote und 790 Schwerverletzte  waren den OVG-Richtern nicht genug? 190 Tote und 790 Schwerverletzte innerhalb kürzester Zeit und ohne eine Warnung waren den OVG-Richtern nicht bekannt oder nicht genug? Dabei stammt die Grafik und die Untersuchung von dem Chemiekonzern Bayer selbst. Dies musste vor protestierenden Kinderärzten im Jahr 2010 zugeben. Wir haben diese Grafik mit Hilfe der Bewohner*innenstatistik der Stadt Hilden in menschliche Schicksale übersetzt, Das sollte eigentlich alle zur Umkehr bewegen, oder?!

CO-PIPELINE- DIE UNGLAUBLICHE KEHRTWENDE EINES OBERSTEN NRW- GERICHTES

Das OVG Münster . das auch NRW-Verfassungsgericht ist - überrascht mit verantwortungslosem Urteil

Das Jahr 2020 stand im Zeichen der lange erwarteten Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Ende August in Münster. Für uns war das Anlass, mit einer neuerlichen Mahnwache an der CO-Pipeline-Schieberstation auf dem Parkplatz des Hildener Wald-schwimmbades auf die Knackpunkte hinzuweisen. Unter der Überschrift „67 km Giftgas vor Schulen, Schwimmbädern und Wohnhäusern ein Industrieprojekt, das es nicht geben darf“ haben wir den Verantwortlichen drei Punkte in Erinnerung gerufen

- Die CO-Pipeline dient nicht dem Gemeinwohl sondern begünstigt (früher Bayer)  nunmehr den Rechtsnachfolger Covestro zu Lasten von über 100.000 Anwohner*innen.

- Die CO-Pipeline schadet dem Rechtsfrieden, weil bereits im Jahr 2005/2006 Bayer Behörden und Gesetzgeber überrumpelt hat. Das Gesetz wurde ohne Debatte zu nächtlicher Stunde im fast menschenleeren Landtag im März 2006 beschlossen. Der Bau der Leitung begann ohne Bauüberwachung und Kampfmitteluntersuchung, hundertfache Abweichungen in der Bauausführung wurden von der Behörde abgenickt.

- Die Risiken der CO-Pipeline sind nicht beherrschbar. Die installierte Leckerkennung beinhaltet eine große Detektionslücke, die dazu führen kann, dass tödliche Mengen CO entweichen, ohne dass sofort ein Alarm ausgelöst wird. Selbst wenn ein Leck durch z.B. einen "Baggerangriff" oder ein Sabotageakt festgestellt wird, gibt es keine Rettung. Die Feuerwehr kann die Unglücksstelle nur weiträumig absperren.

Deshalb: Das Land NRW mit Landtag und Landesregierung haben dem Gemeinwohl geschadet, als sie dieses Vorhaben für gemeinwohldienlich erklärt haben.  Es wird höchste Zeit, diesen Fehler zu beheben.

Der Prozess beim Oberverwaltungsgericht in Münster war gekennzeichnet durch die Abkehr der Richter von ihren früheren Argumenten. Die vielfach von den Klägeranwälten nachgefragte inhaltliche Begründung wurde nicht geliefert. In diesem Verfahren, das hunderttausende Anwohner*innen seit mehr als ein Jahrzehnt in Atem hält, war geprägt von Streitigkeiten über „Formalien“ wie Zulässigkeiten und Verfristungen von Themen und anzuhörenden Experten.
Erstaunlich, dass das OVG die Rückweisung seiner Vorlage durch die Kammer des Bundesverfassungsgerichts in Karsruhe - und ohne eine dafür eigentlich zuständige Senatsverhandlung  - zum Rohrleitungsgesetz kommentarlos auch auf den Planfeststellungsbeschluss überträgt.Und dazu noch, obwohl der diese Kammer-Verfassungsrichter wörtlich eine Passage formuliert haben, die das „Gemeinwohl“ der Pipeline fraglich erscheinen lässt und die Argumente des OVG eigentlich stützt. Dort angesprochene „zahlreiche Kohlenmonoxid verarbeitende Unternehmen“ sind in der Planfeststellung der Bezirksregierung Düsseldorf und auch vor Ort in Krefeld-Uerdingen  nicht zu finden. Als einzig Begünstigte gibt es derzeit ausschließlich früher Bayer jetzt Covestro.

Die Klägeranwälte stellten zahlreiche - weit über 150 - Beweisanträge vor allem zu Sicherheitsfragen. Bezirksregierung und Covestro forderten, diese pauschal als unzulässig abzulehnen. Dies garnierte der Covestro-Anwalt mit markigen Worten: „Die Sicherheit wird durch die Anlage gewährleistet. Das ist keine Gefahr, das ist ein Risiko, das wir jenseits der praktischen Vernunft halten. Es geht nicht um Gefahrenabwehr sondern um eine Risikoeinschätzung.“ Bei einer solchen Haltung kommen Sicherheit und Gefahrenabwehr für die Anwohner*innen gar nicht mehr vor. Seltsam bei prognostizierten 140 Toten und 790 Schwerverletzten, die laut einer von Bayer erstellten Ausbreitungs-Keule am Beispiel einer Siedlung in Hilden zu erwarten sind. (siehe die in der von Bayer Grafik selbst dargestellte Gifgas-Keule  - die wir mit Hilfe der Stadt Hilden in menschliche Schicksale übersetzt haben)

Wieso die Richter sich nicht vor die bedrohten Bürger*innen stellten, weil die CO-Giftgas-Pipeline „nur eine normale Leitung“ sei, bleibt aus unserer Sicht skandalös. Wie falsch sich dann am Ende die Entscheidung anfühlt, die Leitung in allen Punkten für rechtmäßig zu erklären, war spürbar, als der Richter an mehreren Stellen nur mit gebrochener Stimme das Urteil vortragen konnte. Weshalb er bei den von ihm betonten persönlichen Erfahrungen mit der Gefährlichkeit von CO dennoch dies in dem Urteil nicht berücksichtigen wollte, bleibt wohl sein Geheimnis. Dazu hatte das Gericht viele der mehr als 150 von den Klägeranwälten vorgetragenen Beweisanträge mit stereotypen Worten zurückgewiesen und zusätzlich sogar eine Revision abgelehnt.

So war es nur logisch, dass wir den folgenden Antrag der Grünen-Fraktion im Landtag NRW zurAufhebung des Lex-Bayer mit einer weiteren Mahnwache vor Ort unterstützt haben. Zwar haben auch diesmal CDU, FDP wie auch die Opposition SPD und AFD gegen den Bürger*innenschutz gestimmt. Bezeichnend auch, dass die NRW- Umweltministerin Heinen-Esser im Landtag zwar Gespräche mit Bürger*innen und der Initiative angekündigt hat, sich allerdings im November noch einmal über die Presse daran erinnern lassen musste. Nun hat Frau Heinen-Esser auch die erwünschten Informationen - das Video unseres Mitkämpfers Erwin Schumacher über "Pfusch beim Bau der Pipeline" und auch die hier aufgeführte gefährliche "Detektions- und Warnlücke". Leider belieb das bisher ohne Antwort und ohne öffentliche Reaktion?

Aber wir lassen nicht locker, sowohl politisch als auch rechtlich. Das OVG hat Anfang 2021 eine Urteilsbegründung fertig gebracht. Jetzt stehen noch die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und viele Klagen zur Entscheidung an.  Das gilt auch für die vom BUND NRW erhobene Klage gegen das in dem Prozess praktisch gar nicht behandelte Planänderungsverfahren,das benfalls durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Herbst 2018 ohne umfassende Umweltverräglichkeitsuntersuchung durchgewunken wurde. 

Dieter Donner: weitere Informationen unter 

www.bund-nrw.de/themen/technischer-umweltschutz/im-fokus/co-pipeline/

stopp-bayer-co-pipeline.de/category/allgemein/

 

Die supergefährliche Detektions- und Warnlücke

Als Leckerkennungssysteme (Erläuterungen und Nachweise) werden für die CO- Pipeline folgende Systeme gemäß Planfeststellungsbeschluss eingesetzt:

1. Sogenannte Kleinstmengen an CO soll das LEOS-Schnüffelschlauchsystem der Firma AREVA entdecken, für das eine CO-Gasaustrittsmenge von 100 Liter pro Stunde als untere Nachweisgrenze genannt wird.
Das bedeutet nach einer Schnüffel- und Auswertungszeit von 36 Stunden aber immer noch den möglichen Austritt von 3.600 Liter Kohlenmonoxid. Das soll als hinreichende Vorsorge verkauft werden. Bedenkt man aber, dass 100 ml (Milliliter) bereits für einen gesunden, erwachsenen Menschen tödlich sein kann, wird die gefährliche Dimension deutlich. Dieses könnte - ja nach Situation - zur Tötung von hunderten erwachsenen Menschen ausreichen.

2. Das Krohne-Massenbilanzverfahren, für das untere Nachweisgrenzen von 60 Nm3/h bzw . 120 Nm3/h je nach Betriebszustand - stationär oder instationär -angegeben werden, soll größere "Leckagen" bis hin zu Rohrbrüchen z. B. infolge eines Baggerunfalles schneller melden. 

Damit wird aber bei genauerem Hinsehen ein fataler Fehlschluss deutlich. Denn die beiden Systeme lassen eine gefährliche Detektionslücke offen und sichern keinesfalls die vom Grundgesetz zugesicherte " körperliche Unversertheit", sondern bilden eine  tödliche Gefahr für Menschen entlang der CO-Pipeline-Trasse über 67 km. (Trassenlage siehe hier) Diese Pipeline führt durch dichtest besiedeltes Gebiet, vorbei an Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern u.s.w. 

Die Lücke läßt sich an folgenden Zahlen verdeutlichen:

Zwischen dem Krohne-Verfahren mit 60.000 Liter je Stunde und dem  LEOS-Verfahren mit 100 Liter je Stunde Erkennungsmöglichkeit bleibt für mindestens 36 Stunden eine mögliche Austrittsmenge von 59.900 Liter pro Stunde an Kohlenmonoxid unentdeckt. Im "normalen" sogenannten "instationären Betrieb" können sogar 119.900 Liter pro Stunde - vom Bayer-Alarm-System unbemerkt - freigesetzt werden.

Das ist eine Gesamtmenge von 4.316.400 Liter, die sich unkontrolliert entlang der Trasse bodennah ausbreiten können, ohne dass irgendeine Warnung an den Betreiber, die Feuerwehren und die Bevölkerung herausgeht. Damit wären unzählige Menschen und Tiere entlang der Trasse "blind" einer tödlichen Gefahr ausgesetzt.

Auch BAYER musste den protestierenden Kinderärzten folgende entlarvende Giftgaswolke offenlegen, die mit Hilfe der Stadt Hilden den Einwohnerzahlen in diesem Stadtteil zugeordnet werden konnten. Die erschreckende Folge:  Innerhalb kürzester Zeit würde das für 140 Personen den Tod und für 790 Personen schwerwiegende Gesundheitsschädigungen bedeuten. Eine Warnung wäre selbst bei Austritt großen Mengen Kohlenmonoxid erst nach 12 bis zu 36 Stunden  möglich.

 

Wer aus der Landespolitik. Bezirksregierung und Verwaltungs- und Verfassungsgerichten will dies verantworten?

Rettungskräfte wie Feuerwehr, Polizei und Notfall-Einsatzkräfte haben schon früh gewarnt:

"Wir können nicht alle retten, sondern meist nur später Tote bergen!"

Wir werden alles dafür tun, damit dieses nicht ein noch größeres Fiasko wird als die Love-Parade! Hinterher will es sowieso keiner gewesen sein, oder? 

Bilder von der Demo 2013 in Hilden vor der Anhörung, Bild von BUND-Hilden)  (BUND Hilden)

CO-Giftgas bedroht Anwohner*innen. Solange der Betrieb nicht gestoppt ist, gilt es weiter zu kämpfen. 

Aktuell steht ein Planänderungsverfahren an, das die Bezirksregierung Düsseldorf trotz 24.000 Einwen-dungen kürzlich genehmigt hat. Dagegen sind nun vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster weitere Klagen eingereicht worden. 

Auch der BUND-Landesverband hat Klage eingereicht und bereitet die Klagebegründung vor. 

Gerne können Mitstreiter*innen uns mit Spenden - für die  Kosten des Verfahren - unterstützen. Wird die Spende (siehe auch unter JETZT SPENDEN) an den BUND Landesverband mit dem Hinweis "Klage CO-Pipeline" versehen, dann wird dieses Geld zweckgebunden eingesetzt.

 

 

 

Ansprechpartner

Dieter Donner

Vorstand der BUND-REGIONALGRUPPE DÜSSELDORF und Pressekoordinator der STOPP-CO-PIPELINE-INITIATIVE
Humboldtstraße 64 40723 Hilden E-Mail schreiben Tel.: +49210365030