Monheimer Uferschwalben sollen nach Hilden umgesiedelt werden - nun doch nicht
Schon vor mehr als 20 Jahren kämpfte der damalige BUND-Vorsitzende der Ortsgruppe Monheim Wilhelm Knebel für den Erhalt des Geländes am Kielsgraben für den Natur- und Artenschutz. Das war auch in der genehmigten „Wiederherstellungsplanung“ nach erfolgreicher Auskiesung so vorgesehen.
Mittlerweile ist die Auskiesung beendet, und die Verfüllung des Geländes schon weit fortgeschritten. Diese seit einigen Jahren laufende Verfüllung wurde so vorgenommen, dass die Fläche nunmehr mehr den Bauplänen der Stadt Monheim entspricht. Die Stadt möchte dort nämlich lieber in großem Umfang Sportstätten errichten, und dem Natur- und Artenschutz einen erheblich kleineren Raum geben als in der genehmigten Planung vorgesehen. Die ursprünglich vorgesehene Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Fläche soll entfallen, um in größerem Umfang Sportstätten bauen zu können.
Diesem Antrag hatten wir als Vertreter der o.g. Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme die Zustimmung verweigert und sollten von der neuen Planung „überzeugt“ werden. Das konnte nicht gelingen. Deshalb haben wir gemeinsam mit weiteren Naturschutzverbänden im März 2018 eine „Einstweilige Sicherstellung“ gem. § 48 Landesnaturschutzgesetz bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt.
Zu einer Unterschutzstellung haben weder die Bezirksregierung Düsseldorf noch der Kreis Mettmann den Mut. Deshalb wurde im November 2018 verkündet, dass ein Ausweichquartier am Oerkhaussee in Hilden geschaffen würde. Das versucht man jetzt noch vor der Rückkehr der Uferschwalben hinzukriegen. Wir werden verfolgen, ob das gelingt. Sollte das nicht gelingen, muss trotzdem die Verfüllung noch gestoppt bzw. ausgesetzt werden. Das mit dem Ausweichquartier klaptte schon nicht, weil die Bodenstruktur am Oerkhaussee schon zur Bildeung einer für Uferschwalben notwendige Steilwände nicht geeignet war.
Nachdem auch die Bezirksregierung und das Umweltministerium NRW in diesem Konflikt über Jahre nicht "zu Potte" kamen, machte der Kreis Mettmann mit seiner Unterstützung der Sportplatzplanungen der Stadt Monheim weiter. Dabei kümmerte man (weder UNB Kreis Mettmann noch Stadtverwaltung Monheim) sich nicht um die von der Bezirksregierung als notwendig bestätigte "Artenschutzprüfung", die durch die "Änderung der Wiederherstellung" naturschutzrechtlich zwingend wurde. Anfang Februar 2020 versuchten Betreiber der Verfüllung gemeinsam mit der UNB Kreis Mettmann uns (ehrenamtliche Naturschutzvertreter*innen) zu einer Zustimmung zu den "neuen Planungen" und zur Abkehr von der strikten Artenschutzschutzprüfung zu bewegen. Am Vortag der Besprechung funkte ein Schreiben des Umweltministerium NRW dazwischen. Darin wurde bestätigt, dass den "Änderungsunterlagen durch die Antragstellerin eine Artenschutzprüfung beizufügen ist". Da der Kielsgraben allerdings zum großen Teil im Geltungsbereich des Landschaftplanes des Kreis Mettmann läge, Somit wäre eine Sicherstellung Aufgabe des Trägers der Landschaftsplanung, Dort stehe "der Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde nur ein eingeschränkter Prüfungsrahmen zur Verfügung."
So kann also die streng geschüttzte Uferschwalbe also auf rechtlichen Schutz hoffen, allerdings nicht auf entsprechende Schutzmaßnahmen rechnen. (Da könnte einem schon die Kishon-Geschichte vom Blaumilchkanal einfallen.) Die Unwilligen und Untätigen bestimmen den Umfang bzw. den Wegfall des Artenschutzes auch im "UN-Jahr der Artenvielfalt."
Aber die Uferschwalben werden möglicherweise ja Gebiete mit mehr Verständnis und Rücksichtnahme finden als im Kreis Mettmann. Wir wünschen den lebensfrohen Vögeln auf ihren Flügen alles erdenklich Gute und entschuldigen uns dafür, dass wir nicht mehr für sie tun konnten!