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CO-Giftgas-Pipeline wieder vor Gericht ->Diesmal beim OVG in Münster

29. August 2020 | CO-Pipeline, OG Erkrath, OG Heiligenhaus, OG Langenfeld, OG Hilden, OG Haan, OG Monheim, OG Mettmann, OG Ratingen, OG Wülfrath, OG Velbert

Die CO-Pipeline hat schon mehr als 13 Jahre die Region und besonders die Bewohner im Kreis Mettmann in Aufruhr versetzt. Jetzt will sie Bezirksregierung Düsseldorf zugunsten des Covestro-Konzerns (ehemals BAYER) das Projekt final durchboxen. Dass Sicherheit der Anwohner und deren Todesgefahr keine Rolle mehr spielen soll. ist eine unglaubliche und zu bekämpfende Entwicklung.

Das Bild zeigt das das Protestbanner gegen die CO-Giftgaspeipeline im Hildener-Süden, wo der Bürgerprotest mit Unterstützung des BUND Hilden im Jahr 2007 aufflammte und bis heute anhält Das Bild zeigt das das Protestbanner gegen die CO-Giftgaspeipeline im Hildener-Süden, wo der Bürgerprotest - mit Beteiligung des BUND Hilden -im Jahr 2007 aufflammte und bis heute anhält  (Dirk Jansen, BUND)

An bisher drei Verhandlungstagen wurde bereits gefochten. Dabei wurden die Klagen von 3 Alt-Kläger*innen aus Monheim und Leichlingen im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster angeblich mit verhandelt.  Allerdings nur am Rande wurde auch die große Planänderungsgenehmigung (August 2018) behandelt, gegen die auch der BUND NRW Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht hat.  

Am 4. Tag wurde dann das Urteil verkündet. Lesen Sie Dazu unsere Bewertung und Antwort darauf:

Der 4. Tag, 31. August 2020:

CO-Pipeline Urteil gegen mehr als 100.000 Anwohner gefällt
- unser Kampf geht unter anderen Bedingungen weiter


Das Urteil des OVG zur CO-Pipeline können die Bürger*innen in NRW nur mit Zorn und Enttäuschung
zur Kenntnis nehmen. Dies ist ein Schlag ins Gesicht von mehr als 100.000 durch die CO-Giftgaspipeline gefährdeten Anwohner*innen.
Wir gehen – trotz evtl. gegenteiliger Äußerung des OVG - davon aus, dass dieses Urteil im Lichte neuerer höchstrichterlicher Entscheidungen sowohl auf nationaler wie auch auf EU-Ebene  nochmals intensiv abgeklopft wird. Dort ist man sowohl hinsichtlich der Gefahrenabwehr, der Umweltverträglichkeitsprüfung wie auch der Öffentlichkeitsbeteiligung erheblich weiter. Insofern war dies für uns nicht das Finale, sondern der Start in weitere Runden.

Mindestens vier Mängel sehen wir in der Entscheidung:

1. Abkehr von der eigenen Argumentation zur Verfassungwidrigkeit der Enteignungen ohne schlüssige Begründung.
2. Im Planänderungverfahren neu eingebrachte Gefährdungen hinsichtlich der fehlenden Schutzwirkung auch der zweiten Schutzmatten, der möglichen Ausbreitung des tödlichen CO-Giftgases und der gefährlichen Detektions- und Warnlücke bei einer Leckage wurden nicht in diesem Verfahren behandelt und dazu eingebrachte Beweisanträge wurden zurückgewiesen.
3. Mangelhafte Öffentlichkeitsbeteiligung zu Planänderungen und sogenannten Planergänzungen und Rückzug auf ältere Rechtsauffassungen dazu.
4. Keinerlei Berücksichtigung der Ängste und Sorgen der Bürger sowohl hinsichtlich des Todesrisikos, der schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung und Ablehnung der Betrachtung möglicher Wohnwertverluste am eigenen Heim.

Der Vorsitzende hat bei seinem Vortrag an zwei Punkten Emotionen gezeigt. Einmal als er ausführte, dass das OVG den Vorgaben der Verfassungsrichter nunmehr folgt und die früher vertretene und gut begründete Verfassungswidrigkeit der Enteignungen kassierte.
Eine weitere emotional aufgeladene Stelle, wo die Stimme brüchig wurde, war seine versuchte Erklärung, dass er die Gefährlichkeit des CO-Giftgases selbst unter Tage kennengelernt habe, aber er dennoch die Entscheidung für diese Pipeline für vertretbar halte.

Wenn ein Gericht die Überprüfung durch eine Revision nicht zulässt, dann ist nicht nur die Stimme brüchig, sondern es stimmt etwas nicht in dem gesamten Verfahren. Sehen sich dazu die folgenden neuen Erkenntnisse zu der "gefährlichen Detektions- und Warnlücke" an, die auch in der Anhörung 2013 und auch in die neuen Klagen gegen die neuerliche  "Planergänzung 2018"  Eingang in die Gerichtsakten gefunden haben.

Wir sind als Bürgerinitiative, die sich für Leben und Unversehrtheit hunderttausender Anwohner einsetzt, entschlossen weiter zu kämpfen und alle Kläger weiter aktiv zu unterstützen. Dabei sehen wir auch unsere Lokalpolitik an unserer Seite. Einige Kommunen haben dazu ihre weitere Unterstützung bereits im Vorfeld der Verhandlung beschlossen, mittlerweile haben sich weitere angeschlossen.

Nun werden wir auch die ausführliche Urteilsbegründung abwarten und mit allen Mitstreitern beraten, wie wir weiter vorgehen. Das wird wegen der bevorstehenden Kommunalwahl hier in allerdings erst nach Mitte September möglich sein.

 

 

Der 1. Tag, 19. August 2020:

CO-Pipeline wieder vor Gericht – Kehrtwende des OVG und Gefahrenabwehr nicht mehr gefragt?

Der erste Prozesstag war gekennzeichnet durch die Abkehr der Richter von ihren früheren Argumenten zur Verfassungswidrigkeit der Enteignungen zugunsten der CO-Giftgas-Pipeline. Die vielfach von den Klägeranwälten nachgefragte inhaltliche Begründung wurde nicht geliefert. Darauf müssen Prozessbeteiligte und Beobachter bis zur Entscheidung des OVG- Richter noch warten.

In diesem Verfahren, das hunderttausende Anwohner*innen seit mehr als einem Jahrzehnt in Atem hält, wird bisher auch geprägt von Streitigkeiten über „Formalien“ wie Zulässigkeiten und Verfristungen von Themen, nicht zugelassenen Gefährdungsabschätzungen und nicht anzuhöhrenden Experten und nicht zu diskutierenden aber - nach Unterlagen des Betreibers - zu erwartenden hunderten Toten und Schwerverletzten.

Erstaunlich, dass das OVG die Rückweisung ihrer Vorlage durch die Kammer des BVG zum Rohrleitungsgesetz auch kommentarlos auch auf den Planfeststellungsbeschluss überträgt. Dies obwohl die Verfassungsrichter wörtlich eine Passage formuliert haben, die das „Gemeinwohl“ der Pipeline fraglich erscheinen lässt und die Argumente des OVG eigentlich stützt. Die dort angesprochenen „zahlreiche Kohlenmonoxid verarbeitenden Unternehmen“ sind in den Planfestellungen der Bezirksregierung Düsseldorf nicht zu finden. Dort sind ausschließlich früher Bayer derzeit Covestro als Begünstiigte zu finden.
Auch die heftige Kritik der Kammerentscheidung in der juristischen Literatur fand bisher keine Beachtung.

Am zweiten Tag der Verhandlung nahmen die zahlreichen Beweisanträge der Klägeranwälte vor allem zu Sicherheitsfragen viel Zeit in Anspruch, da diese einzeln „verlesen“ werden mussten. Ob diese im Prozess zugelassen werden, ist nun von den OVG-Richtern zu entscheiden.

Der Bezirksregierung und Covestro würden am liebsten pauschal als unzulässig abgelehnt sehen. Dies garnierte der Covestro-Anwalt mit markigen Worten:
Die Sicherheit wird durch die Anlage gewährleistet. Das ist keine Gefahr, das ist ein Risiko, das wir jenseits der praktischen Vernunft halten. Es geht nicht um Gefahrenabwehr sondern um eine Risikoeinschätzung.

Soll diese Haltung den Prozess weiter bestimmen, kommen die Sicherheitsbedürfnisse der Anwohner gar nicht mehr vor.

Das wrd Kläger, Anwohner und uns als Stopp-CO-Pipeline-Initiative anspornen, den Protest auch nach 13 Jahren weiter zu führen. Die nächste Gelegenheit sind die in diesem Jahr stattfindenden Kommunalwahlen

Der 2. Tag, 20. August 2020:

CO-Pipeline als „normale Leitung“ vor Gericht – Jetzt such Lokal- und Landespolitik gefragt

Sollte das Oberverwaltungsgericht in Münster nun wirklich meinen, dass die COGiftgas-Pipeline "nur eine normale Leitung" ist? Dann wird es künftig an der Politik sein, die Vorschriften so zu ändern, dass eine so gefährliche Pipeline nicht als normale Leitung zu beurteilen ist. Das Rohrleitungsgesetz ist schon seit längerem zu evaluieren. Dort wird zwar das Gemeinwohl gefordert, aber wie es denn tatsächlich erreicht werden soll, klang bislang in der mündlichen Verhandlung noch nicht an. Die Aussage des CovestroPressesprechers zu Prozessbeobachtern: „Wir brauchen die Leitung“ lässt auf jeden Fall nicht erkennen, dass es um mehr geht als den Konzerngewinn.

Die Bezirksregierung und Covestro würden die Gefahren am liebsten komplett ausblenden, wie es der Covestro-Anwalt schon am Vortag mit markigen Worten formulierte:„ Die Sicherheit wird durch die Anlage gewährleistet. Das ist keine Gefahr, das ist ein Risiko, das wir für jenseits der praktischen Vernunft halten. Es geht nicht um Gefahrenabwehr, sondern um eine Risikoeinschätzung.“ Soll diese Haltung das weitere Verfahren bestimmen, kommen Sicherheit und Gefahrenabwehr für die Anwohner gar nicht mehr vor. Seltsam bei möglichen 140 Toten und 790 Schwerverletzen, die laut BayerAusbreitungs-Keule am Beispiel einer betroffenen Siedlung in Hilden zu erwarten sind.

Um jetzt ein Zeichen zu setzen, brauchen wir die Bürgermeister*innen, die sich über ihre Parteien auch in Land und Bund für die Sicherheit der Bürger*innen einsetzen. Dafür halten wir die Präsenz der lokalen Vertreter*innen am Freitag, 28.08.2020 in Münster für eine gute Gelegenheit. Damit zeigen sie gemeinsam mit Klägern, Anwohnern und uns – Stopp-CO-Pipeline-Initiative – den Willen, den Protest auch nach 13 Jahren – wenn nötig – weiter zu führen.

Der 3. Tag, 28. August 2020:

CO-Pipeline-Urteil des OVG doch erst Montag am 31.8.2020 ab 12 Uhr
 

Das CO-Pipeline-Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht wird erst am Montag 31.8.2020 mit dem Urteil enden. Wir werden als Initiative wie auch die gesamte Zeit den Klägern weiter mit unserer Präsenz den Rücken stärken. Nach der Rückweisung aller ihrer Beweisanträge und auch eines weiteren Beweisantrages forderten die Klägeranwälte in ihren Schlussplädoyers die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Sie rügten, dass das Verfahren von Anfang an mangelnder Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung litt – eine Vorgehensweise, die höchste Gerichte in ihrer aktuellen Rechtsprechung nicht mehr akzeptieren. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der unzureichenden Prüfung der Gefahren der Giftgasleitung sollte die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen werden.

Danach erhielten die Klägerin Gerlinde Muhr-Birkhan und der Kläger Heinz Schiefer das Wort. Frau Muhr fand es im Jahr 2007 unverständlich, dass ihr inzwischen verstorbener Vater den mächtigen Bayer-Konzern verklagen wollte. Mit ihrer zunehmenden Beschäftigung mit dem Verfahren wurde ihre Verwunderung über die eigenmächtig und rechtswidrig von Bayer vorgenommenen unzähligen Abweichungen von den genehmigten Planungen immer größer. Und dass diese Eigenmächtigkeiten zum großen Teil von den protestierenden Bürgern aufgedeckt werden mussten und die Bezirksregierung und Gerichte dieses Tun nachträglich abhaken und honorieren würden, konnte sie nicht fassen. So würde das Vertrauen der Betroffenen sowohl in die Institutionen, wie auch die Betreiber zerstört. Herr Schiefer wies in seinem kurzen Statement auf die Diskrepanz der angestrebten Genehmigung auch gegen UN- und EU-Vorgaben zur Gefahrstoffverordnung hin.

Dass die Anwälte von Bezirksregierung und Covestro die Abweisung der Klagen forderten war wenig überraschend. Wenn allerdings die Rechtanwältin Keienburg den Klägern eine „fragwürdige Leistung mit der Verzögerung des Verfahrens in das 13. Prozessjahr“ vorwarf, klang das doch angesichts der Fehlleistungen der Bezirksregierung grotesk und schändlich.

Auch der Covestro-Anwalt Dr. Posser konnte es sich nicht verkneifen, wieder mal das Gespenst von Angst - und Panikmache zu malen. Auch hatten beide Anwälte offensichtlich Sorge weiterer „Verzögerung“ und forderten, die Revision zu versagen.

Das Gericht wollte sich am Freitag noch zu keinem Urteilsspruch durchringen. So erfolgt die Verkündung der Entscheidung erst am Montag.

 

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