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Naturschutzwacht - resigniert der Kreis Mettmann?

15. Juli 2019 | Naturschutzarbeiten (Wer macht was?), OG Erkrath, OG Haan, OG Heiligenhaus, OG Hilden, OG Langenfeld, OG Mettmann, OG Monheim, OG Ratingen, OG Velbert, OG Wülfrath

Jährlich versammelt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann die 22 bestellten Naturschutzwächter zu einer Besprechung. Wie jedes Jahr so kamen auch dieses Jahr wieder viele Klagen: z.B. nicht angeleinte Hunde, Pferde ohne Reitmarken, Reiter mit freilaufenden Hunden. Mountainbiker. Das schwache Ergebnis: Keine Lösung in Sicht!

Der Kreis Mettmann resigniert

Jährlich versammelt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann die 22 bestellten Naturschutzwächter zu einer Besprechung.

Wie jedes Jahr so kamen auch dieses Jahr wieder viele Klagen:

- nicht angeleinte Hunde

- Pferde ohne Reitmarken

- Reiter mit freilaufenden Hunden

- Mountainbiker

Die Aufgabe der Naturschutzwacht wird so beschrieben:

Die Naturschutzwacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden (§ 69 Landesnaturschutzgesetz NRW).

Dieser Aufgabe wird die Naturschutzwacht dadurch gerecht, dass sie über die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege aufklärt, etwaige Störer an Ort und Stelle auf die tatsächlichen und rechtlichen Folgen ihres Tuns hinweist oder im Falle uneinsichtiger Störer Vorgänge zur Anzeige bringt, sowie dadurch, dass sie der Naturschutzbehörde Vorschläge über Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in der Landschaft macht.“

In der Praxis zeigt es sich aber immer häufiger, dass die „Störer“ sich nicht an Gebote halten und immer egoistischer, ja sogar aggressiver werden. Ansprachen und Anzeigen helfen scheinbar wenig. Der Vorschlag einer Kontrolle der Gebiete und Durchsetzung der Gebote durch Ordnungskräfte (Polizei) lehnt die Verwaltung ab.

Ebenso lehnt sie eine bessere Darstellung der Naturschutzwächter beispielsweise durch (grüne?) Westen mit großem Abzeichen der Naturschutzwacht ab.

Für mich sieht es so aus, dass man pro forma eine Naturschutzwacht im gesamten Kreisgebiet hat, man die Menschen dort aber allein und ohne wirkliche Machtbefugnis lässt. Der Wunsch, dass sie Fehlverhalten vor Ort erklären sollen, ist in der Regel wirkungslos – ja, die Naturschutzwächter sind eher Beschimpfungen und Bedrohungen ausgesetzt.

Sie werden einfach ignoriert!

Warum wird in der Stadt das Fehlverhalten (Parkverbot) geahndet und durchgesetzt. Warum klappt es beispielsweise in Berlin oder Hamburg in den Parks, dass Verbote (Radfahren untersagt, Hunde nicht angeleint) mit Geldstrafen geahndet werden und daher auch beachtet werden?

Auch wenn der Leiter der Behörde in Mettmann keinen „Polizeistaat“ will, so sollte man sich doch fragen, warum es dann überhaupt Gebote und Verbote gibt. Es ist einfach und notwendig,  z.B. ein Hundeanleingebot auch in Naturschutzgebieten durchzusetzen. Dazu brauchen die Naturschutzwächter*innen aber dringend mehr Unterstützung.

Sven M. Kübler, Mitglied im Naturschutzbeirat beim Kreis Mettmann

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