Liebe Hörerinnen und Hörer, Sie hören die Bundnessel, die Sendung der Kreisgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) auf Radio Neandertal.
Die BUNDnessel gibt es zweimal im Monat: Jeden ersten Sonntag um 19 Uhr und jeden zweiten Montag im Monat, dann um 20 Uhr.
Liebe Hörerinnen und Hörer!
Ratingen feiert 750 Jahre Stadtgeschichte, Haan nimmt sich den Stromausfall von Berlin als Beispiel, Langenfeld will sich mehr um seinen Wald kümmern und in Haus Bürgel gibt es jede Menge Veranstaltungen.
Wölfe zu jagen bringt nichts, der Umweltschutz hat einen großen Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht erfochten und seit Beginn des Jahres gilt die Solarpflicht.
Unsere Beiträge können Sie im Internet auf unserer Homepage nachlesen unter:
BUND-kreis-mettmann.de
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Wir wünschen viel Vergnügen.
Das war die BUNDnessel, die Sendung der Kreisgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz auf Radio Neandertal. Am 1. März gibt es um 20:00 Uhr die nächste BUNDnessel.
Wenn Sie noch Informationen brauchen, sehen sie auf unserer Homepage nach. Die Artikel sind mit Quellen im Internet abrufbar. Klicken Sie an, informieren Sie sich, und sagen Sie uns Ihre Meinung unter:
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Im Studio waren Dorothee Kreder und Volker Förster. Für die Musik der heutigen Sendung bedanken wir uns bei DJ Teddy aus Erkrath.
Mein Name ist Götz-Reinhardt Lederer
Wir wünschen einen guten Abend
Blackout – was ist zu tun?
Mitarbeiter von DRK, Feuerwehr, THW und Stadt übten den Notfall
Was passiert, wenn es in Haan zu einem flächendeckenden Stromausfall kommt? Das probten die Stadt Haan und örtliche Hilfsorganisationen jetzt für den Ernstfall. Es war 17.35 Uhr, als Andrea Kotthaus, Leiterin des Amtes für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung, an diesem Abend den Alarm der sorgfältig geplanten Blackout-Übung auslöste.
Stadt-Sprecherin Sonja Kunders erklärt: „Ziel war es, die Notfallmeldestellen zu prüfen.“ Konkret ging es um deren Einrichtung und Besetzung, um Kommunikationswege und die Überprüfung und Optimierung der bisher vorhandenen Konzepte für den Notfall.
Andrea Kotthaus sagt: „Ein großflächiger Stromausfall hätte erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben und die Versorgung der Bevölkerung.“ Und erklärt weiter: „Um in einem solchen Szenario handlungsfähig zu bleiben, ist eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen sowie eine verlässliche Notfallkommunikation von zentraler Bedeutung.“ An der Kita Bollenberg richteten die Beteiligten eine Notfallmeldestelle mit Behandlungsplätzen ein und probten den Ernstfall.
Beteiligt an der Übung waren neben der Stadt Haan das Rote Kreuz Haan, das Rote Kreuz Gruiten, der Malteser Hilfsdienst Haan, das Technische Hilfswerk (THW) Erkrath sowie die Feuerwehr Haan. „Insgesamt waren 33 Personen im Einsatz“, berichtet Sonja Kunders.
Die Bedingungen für die Übung waren dabei so realitätsnah wie möglich. „Insbesondere ging es darum, ohne reguläre Strom- und Telekommunikationsinfrastruktur zu kommunizieren“, berichtet Kunders, des Weiteren um die Abläufe bei der Inbetriebnahme der Notfallmeldestellen und um die für einen Blackout notwendige Höhe der personellen Besetzung.
Die bei der Übung gewonnenen Erkenntnisse werden nun ausgewertet und fließen in die Weiterentwicklung der bestehenden Notfall- und Krisenkonzepte der Stadt Haan ein. Sonja Kunders: „Die Stadt bedankt sich bei allen beteiligten Organisationen und den engagierten haupt- und ehrenamtlichen Kräften für die erfolgreiche Zusammenarbeit im Sinne der Sicherheit der Haaner Stadtgesellschaft.“ Auch die Malteser bedanken sich für die äußerst professionelle Zusammenarbeit und für den Einsatz der vielen ehrenamtlichen Helfer. Ein solcher Einsatz in der Freizeit sei nicht selbstverständlich, schreiben sie auf ihrer Facebook-Seite
Quelle: WZ 30. Januar 2026
Haus Bürgel startet 2026 mit vollem Kalender: römische Küche zum Saisonauftakt, neue Kreativabende, Hofmarkt, Science Slam und Naturtouren
Wer Lust auf Natur, Geschichte und Hofleben hat, findet auf Haus Bürgel wieder jede Menge Anlässe für einen Ausflug. In der neuen, rund 40 Seiten starken Veranstaltungsbroschüre bündeln die drei Akteure am Standort – die Biologische Station, das Römische Museum und die Kaltblutpferdezucht Reuter Neben etablierten Klassikern gibt es auch frische Formate, die Haus Bürgel als Erlebnisort zwischen Rheinauen und Römergeschichte weiter profilieren.
Das Römische Museum öffnet am Sonntag, 1. März 2026, wieder. Zum Start wird es direkt lebendig – und lecker: Darstellerinnen und Darsteller der I. Roemercohorte Opladen bringen traditionell römische Rezepte mit, basierend auf dem überlieferten Kochbuch nach Apicius. Es gibt Einblicke in Essgewohnheiten und Anekdoten aus der Antike.
Neu im Jahresprogramm ist die Feierabend-Kreativwerkstatt. An insgesamt vier Terminen lädt das Museum dazu ein, den Tag kreativ und in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Den Auftakt macht unter dem Motto „Garn und Faden“ entstehen – inspiriert von antiken Loop-Techniken und modernen Knüpfverfahren – handgemachte Armbänder, Makramee-Deko oder Blumenampeln. Im Mai folgt ein Termin rund um formbare Masse, Farben und Fantasie: Deko-Schalen und Skulpturen nach römischem Vorbild werden modelliert, verziert und – sofern bereits gut getrocknet – anschließend bemalt. Die Termine sind einzeln buchbar, Anmeldung ist erforderlich.
Ein großer Publikumsmagnet dürfte erneut der Bürgeler Hofmarkt werden,t: Innenhof und Streuobstwiese verwandeln sich in einen Marktplatz – angelehnt an das römische Forum als Treffpunkt zum Plaudern, Handeln und Tauschen. Angeboten werden unter anderem heimische Köstlichkeiten lokaler Anbieter, Secondhand-Kleidung, Trödel sowie antik und modern inspiriertes Kunsthandwerk. Durch regionale und gebrauchte Produkte soll zugleich ein Zeichen für nachhaltigeres Einkaufen gesetzt werden. Beim 6. Science Slam unterm Apfelbaum präsentieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Forschung im unterhaltsamen Slam-Format – begleitet von Live-Musik, kühlen Getränken und sommerlicher Atmosphäre auf den Streuobstwiesen. römischen Lebens im Rheinland.
Auch die Biologische Station setzt 2026 auf ein dichtes Programm mit Führungen durch die Urdenbacher Kämpe und weitere Naturschutzgebiete. Naturfans bekommen dabei besondere Einblicke in Tier- und Pflanzenwelt vor der Haustür – mal fachlich, mal praktisch. So laden Pflegeeinsätze zu unterschiedlichen Themen dazu ein, aktiv mitanzupacken, die Landschaft zu erhalten und mit Gleichgesinnten ins Gespräch zu kommen.
Zwei Termine drehen sich wieder um das in der Region beliebte Thema Obstbaumpflege. Welche Werkzeuge sind sinnvoll? Wie sind Baumkronen in der Urdenbacher Kämpe aufgebaut, und nach welchem Muster wird geschnitten?
Jeden ersten Sonntag im Monat starten außerdem Touren mit den Auenerlebnisbegleitern: Für alle Touren gilt: Anmeldung erforderlich,
Pferdefans finden ebenfalls wieder Angebote bei der Kaltblutpferdezucht Reuter.
Zum festen Bestandteil gehört auch das Ferienprogramm:
Das vollständige Programm ist unter www.hausbuergel.de abrufbar. Gedruckte Programme liegen außerdem in Monheim und Düsseldorf-Benrath sowie direkt auf Haus Bürgel aus.
Quelle: WZ 22. Januar 2026
Mettmann. Seit dem 1. Januar gilt in Nordrhein-Westfalen eine Solarpflicht für Bestandsgebäude. Darauf machen Eigentümerverbände aufmerksam. „Wenn Eigentümer eine umfassende Dachsanierung durchführen, müssen sie seit dem Jahreswechsel bei dieser Gelegenheit auch eine Solaranlage auf dem erneuerten Dach installieren. Die Pflicht gilt, wenn die Bauarbeiten nach dem 1. Januar 2026 beginnen, wann der Auftrag erteilt wurde, spielt dagegen keine Rolle“, sagt Silke Doering-Viehweg, Geschäftsführerin von Haus & Grund Niederberg. „Als umfassende Dachsanierung gilt dabei eine vollständige Erneuerung der Dachhaut. Die Pflicht trifft also Eigentümer, die ihr Dach komplett neu decken lassen.“
Wer nur ein paar schadhafte Dachziegel austauschen lässt, ist von der neuen Pflicht also nicht betroffen. Wer sein Dach komplett neu machen lässt, muss eine Solaranlage installieren, die mindestens 30 Prozent der dafür geeigneten Dachfläche einnimmt. Die Solarpflicht muss dabei nicht unbedingt mit einer Photovoltaik-Anlage erfüllt werden, auch Solarthermie oder eine Kombination aus beidem ist möglich. „Der Bauherr kann die Solarpflicht auch mit einer gemieteten PV-Anlage erfüllen“, stellt Doering-Viehweg fest. Sie warnt: „Wer die Solarpflicht nicht beachtet, muss beim Ein- oder Zweifamilienhaus mit 5000 Euro Bußgeld rechnen, beim Mehrfamilienhaus können es bis zu 25 000 Euro werden.“
Doering-Viehweg weist außerdem auf einige Ausnahmen von der Solarpflicht hin. „Alle untergeordneten Gebäude und Behelfsbauten, also zum Beispiel Gartenlauben oder Garagen, sind von der Solarpflicht ausgenommen. Das gilt auch für Kleingebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern.“ Falls eine Solaranlage auf einem Haus technisch nicht umsetzbar sein sollte oder nachweislich unwirtschaftlich wäre, entfällt die Pflicht ebenso. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn das Dach durch Nachbargebäude stark verschattet ist.
Der Verband Wohneigentum NRW weist ergänzend darauf hin, dass die Mindestgröße von Solaranlagen im Bestand 30 Prozent der geeigneten Dachfläche beträgt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern müssen die Anlagen eine Leistungsfähigkeit von mindestens 3 Kilowatt-Peak (kWp), haben.
Die Kosten für die Installation einer PV-Anlage dürfen Hausbesitzer im Übrigen nicht auf ihre Mieter umlegen. Dem Mieterschutz-Club Mieterengel zufolge können bei einer bestehenden Umlagevereinbarung allerdings Wartungs- und Prüfungskosten als Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Auf der anderen Seite können Eigentümer gemäß Mieterstromgesetz den erzeugten Strom günstig an ihre Mieter verkaufen.
Quelle: WZ 24. Januar 2026
Der Neujahrsempfang des neuen Bürgermeisters Patrick Anders in der Stadthalle stand ganz im Zeichen des Stadtjubiläums
Am Ende der rund zweistündigen Veranstaltung werden sich viele der rund 450 Gäste in der Stadthalle gedacht haben: Unglaublich, welche Power, welche Leidenschaft und Wucht die Ratinger Bürger entfalten können. Die Motivationsgrundlage könnte ja schöner nicht sein: Die Stadt wird stattliche 750 Jahre alt. Das wird vielschichtig gefeiert – und zwar das gesamte Jahr lang.
Bürgermeister Patrick Anders begrüßte Vertreter von Politik, Wirtschaft, Vereinen, Organisationen, Kultur und Verwaltung in heller Vorfreude auf einen ganzjährigen Event-Reigen, der seinesgleichen sucht. Wir fassen die wichtigsten Fakten des ereignisreichen Abends zusammen.
Es ist zweifellos ein Jubiläum mit Seltenheitswert. Als Graf Adolf V. von Berg dem damaligen Dorf Ratingen am 11. Dezember 1276 die Stadtrechte verlieh, gab es im gesamten Bergischen Land tatsächlich erst zwei Städte: Wipperfürth und Lennep. Ratingen kam als dritte Stadt hinzu – und zwölf Jahre später Düsseldorf. Dies bedeutete für Ratingen in erster Linie die Freiheit der Stadt und ihrer Bürger, zudem ging es um die Errichtung eines eigenständigen Stadtgerichtes unter Aufsicht des Stadtherrn.
Der CDU-Politiker, zuletzt Erster Beigeordneter, gab unumwunden zu, dass für ihn ein Traum in Erfüllung gegangen ist. Nun ist er Bürgermeister von Ratingen – als gebürtiger Ratinger. Anders gab sich authentisch und nahbar. Und als er sagte, er sei der Neue, fühlte man sich spontan an den ersten Auftritt von Jürgen Klopp beim FC Liverpool erinnert. Im Jahr 2015 hatte er bei seinem Amtsantritt als Coach betont, dass er „The Normal One“ sei, der Normale. Und so will es auch Anders halten: geerdet und offen sein, alle Bürger mitnehmen mit Blick auf die Herausforderungen, die Ratingen zu bewältigen hat. Anders betonte, dass die Stadt in den kommenden Jahren massiv investieren werde, vor allem in den Bereichen Bildung und Sport. Angesichts sehr unruhiger Zeiten warf er den Gästen in der Stadthalle zu, dass von dieser Veranstaltung ein Signal der Zuversicht ausgehen soll. Applaus war ihm sicher.
Die Auswahl an Veranstaltungen ist riesig. Im Gespräch mit Moderator René le Riche erläuterten Alexander Meinhardt, Koordinator des Jubiläumsprogramms und stellvertretender Kulturamtsleiter, Jonges-Baas Dr. Edgar Dullni und Thomas Frühbuss, Sprecher der Standortinitiative InWest, worauf man sich freuen kann. Die Auswahl ist riesig. Man nehme zum Beispiel das Drei-Türme-Fest am 3. Mai, das Festmahl am 12. Juli auf dem Hauser Ring (der Publikumsfavorit) oder den Westbahnlauf am 11. Oktober. Nur drei kleine Tipps. Das Motto ist klar: mitmachen und mitfeiern.
Keine Frage: Die Laser-Show, die Trompeter Lutz Kniep („Ich komme aus Homberg“) wunderbar untermalte. Das Jubiläum der Stadt wurde anhand von Lichteffekten und grafischen Elementen beeindruckend in Szene gesetzt. Unbedingt zu nennen ist auch das Ensemble „SchlagFertig“ der Städtischen Musikschule, das einfach toll aufspielte.
Quelle: WZ 19. Januar 2026 Norbert Kleeberg
Die Bundesregierung verfehlt ihre Klimaziele. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun, dass Umweltverbände dagegen klagen können.
Es geht um das Bundes-Klimaschutzgesetz, das die Bundesregierung verpflichtet, die deutschen Emissionen bis 2030 um 65 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken.
Bis 2023 hatte Deutschland laut Umweltbundesamt erst 46 Prozent der Emissionsminderung erreicht. Dennoch passte die Bundesregierung das Programm nicht an. Die DUH klagte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bekam im Mai 2024 Recht.
Das Gericht kritisierte drei Punkte: Erstens basiere das Programm auf unrealistischen Annahmen –
etwa, dass die bloße Absicht, den öffentlichen Nahverkehr zu fördern, messbare Emissionsminderungen bewirke. Zweitens gebe es methodische Fehler bei der Bewertung der Maßnahmen. Drittens klaffe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen Treibhausgas bis zum Ziel. Statt das Urteil für frischen Wind in der Klimapolitik zu nutzen, legte ausgerechnet der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck Revision ein. Diese wurde nun in Leipzig verhandelt.
Pläne wie Luftreinhaltepläne haben direkte Auswirkungen: Wird in einer Straße zu viel Feinstaub gemessen, muss die Behörde handeln, etwa Tempo 30 anordnen. Doch gilt das auch für ein
Klimaschutzprogramm? Und könnten die „Fehler in der Methodik“ dazu führen, dass die Lücke viel größer als 200 Millionen Tonnen Treibhausgas ist – müsste das Bundesverwaltungsgericht nicht ermitteln, wie groß der Fehlbetrag wirklich ist?
Offenbar nicht, denn die 200 Millionen Tonnen wurden in der Urteilsbegründung ausdrücklich genannt. „Wir haben jetzt einen vollstreckbaren Titel“, frohlockte DUH-Anwalt Remo Klinger, „wenn Kanzler Merz nicht liefert, haben wir damit ein sehr starkes Schwert in der Hand“. Das Gesetz schreibt vor, dass das Programm bis zum 25. März vorliegen muss, die DUH bezweifelt aber, dass dieser Termin zu halten sein wird. „Im Gesetz steht eine Bürgerbeteiligung, die ist noch nicht einmal angelaufen“, so Klinger.
„Das Gericht hat klargemacht: Der Ergänzungsvorschlag muss jetzt kommen, wir nehmen den Auftrag ernst“, erklärte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Das neue Klimaschutzprogramm 2026 werde pünktlich kommen und die Lücke schließen.
„Das Urteil hat uns das Tempolimit sehr nahegebracht“, urteilte DUH-Chef Jürgen Resch nach der Urteilsverkündung. Zwar könnte die Regierung auch andere Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrsbereich auf den Weg bringen, innerdeutschen Flüge verbieten oder Fahrverbote erlassen. Resch: „Die Regierung ist aber nun zu mehr Klimaschutz im Verkehr verpflichtet: Das Tempolimit wäre am einfachsten, billigsten und schnellsten umzusetzen.“
Allerdings kann dies im Bereich „politisches Wunschdenken“ abgelegt werden: Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich den „Gestaltungsspielraum der Bundesregierung“ betont: Welche Mittel sie wählt – ob Tempolimit, Fahrverbote oder gar Atomstrom – bleibt ihr
überlassen. Entscheidend ist nur: Sie muss das Ziel erreichen können.
Quelle: taz 30.1.26 Nick Reimer
„Zäune bringen mehr gegen Wolfsrisse als Abschüsse ein nachgesprochenes Interview aus der taz
Die Bundesregierung will Wolfsjagden ermöglichen. Das würde Weidetieren nicht helfen, aber den Bestand der Tierart in Deutschland gefährden, sagt Marie Neuwald, Wolfsexpertin des Naturschutzbunds
taz: Frau Neuwald, der Bundestag berät gerade über den Vorschlag der Regierung, Abschüsse von Wölfen zu erleichtern. Das soll bei der vergleichsweise artgerechten Haltung von Vieh auf der Weide vor Rissen schützen. Wie finden Sie das?
Marie Neuwald: Die Sicherheit von Weidetieren zu erhöhen, ist absolut erstrebenswert – das Jagdrecht ist jedoch der falsche Weg.
taz: Was genau kritisieren Sie an dem Entwurf?
Neuwald: Wir lehnen die generelle anlasslose Jagdbefugnis ab, die über den gezielten Abschuss einzelner problematischer Tiere hinausgeht. Die Regierung gibt hier dem Druck der Agrar- und Jagdlobby nach.
Taz: Im Jahr 2024 haben Wölfe rund 4.300 Nutztiere wie Schafe und Rinder gerissen oder verletzt. Würde der Gesetzentwurf Weidetiere besser vor solchen Übergriffen schützen?
Neuwald: Nein, weil der entscheidende Faktor der Herdenschutz ist, nicht die Zahl der Wölfe. Zäune bringen mehr gegen Wolfsrisse als Abschüsse. Das zeigt auch die Tatsache, dass es im Jahr 2024 ganze 25 Prozent weniger Risse gab als im Vorjahr – trotz mehr Wölfen.
taz: Wie sind die Erfahrungen aus anderen Ländern, die den Wolfsbestand stärker beschränken?
Neuwald: Frankreich lässt schon seit Jahren bis zu 19 Prozent des Bestandes schießen wenn es Schäden gab. Dennoch werden dort immer noch über 10.000 Tiere im Jahr gerissen, bei einem ähnlich großen Wolfsbestand wie hier. Generell sagt die Literatur: Damit eine Bejagung wirklich die Risszahlen senkt, muss der Bestand wirklich drastisch runtergebracht werden. Aber das ist nicht vereinbar mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU.
taz: Der Gesetzentwurf soll komplett wolfsfreie Weidegebiete ermöglichen, in denen Herdenschutz unzumutbar schwierig wäre. Wie sehen Sie das?
Neuwald: Das hat mich sehr überrascht, weil das Umweltministerium in zwei Forschungsvorhaben die Erfahrungen mit Herdenschutz hat zusammentragen lassen. Die zeigen, dass es geht, auch wenn es mehr Aufwand bedeutet. In Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt gibt es Dutzende von Tierhaltern, die ihre Herden auf Deichen seit vielen Jahren erfolgreich schützen.
taz: Es gibt hierzulande schätzungsweise 2.000 Wölfe. Das ähnlich große Finnland will nur 273 Wölfe behalten. Warum sollen bei uns noch nicht einmal 2.000 Tiere reichen?
Neuwald: Wir als Nabu verlassen uns da auf den wissenschaftlichen Prozess, den das Bundesamt für Naturschutz angestoßen hat. Dafür hat das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung mit sehr aufwendigen Modellierungen Werte etwa für die notwendige Zahl an Wolfsterritorien bestimmt. Die Politik hat aber diese Werte deutlich nach unten korrigiert. Schweden hat als neue Zielvorgabe 150 Wölfe, obwohl der kleine Bestand jetzt schon genetisch verarmt. Da hat jetzt allerdings die Europäische Kommission reingegrätscht und das Land aufgefordert, die Zahl zukorrigieren.
taz: Sie fordern sogar mehr Wölfe als für den günstigen Erhaltungszustand nötig. Warum?
Neuwald: Der Wolf ist ein heimisches Tier und findet hier guten Lebensraum. Er trägt auch dazu bei, die Wildpopulationen etwa von Rehen in Schach zu halten, die in vielen Regionen Deutschlands große Waldschäden verursachen. Außerdem muss Jagd einen vernünftigen Grundhaben. Den sehe ich beim Wolf nicht. Rehe, Wildschweine und Hirsche kann man verzehren. Das fällt beim Wolf weg.
taz: Mit dem aktuellen Recht ist es sehr schwierig, sogenannte Problemwölfe zu entnehmen. Solche Anordnungen wurden regelmäßig von Gerichten gekippt. Ist der Gesetzentwurf in diesem Punkt also doch nötig?
Neuwald: Nein, das Naturschutzrecht reicht dafür.
taz: Für viele Landwirte ist es zu aufwendig, die unteren Elektrodrähte von Weidezäunen ständig freizuhalten von Grashalmen, damit der Strom fließt und Wölfe tatsächlich abgeschreckt werden. Wie sehen Sie das?
Neuwald: Es gibt mittlerweile Aufsätze für Mähmaschinen, mit denen man unter Zäunen mähen kann. Manche Bundesländer, zum Beispiel Baden-Württemberg, fördern den Mehraufwand von Herdenschutz und das finde ich absolut richtig.
taz: Manche Menschen haben auch Angst, dass Wölfe zum Beispiel Kinder angreifen könnten. Das passiert weltweit sehr selten. Aber es gibt solche Fälle. Haben Sie da keine Sorge?
Neuwald: Dieses Risiko lässt sich gering genug halten, indem die Behörden weiterhin sofort einschreiten, wenn Wölfe um Futter betteln oder ein gesteigertes Interesse an Nähe zu Menschen zeigen sollten. So hätte sich der Fall im Sommer in den Niederlanden sehr wahrscheinlich verhindern lassen. Der Wolf, der einen Jungen gebissen hat, war schon in den Jahren davor aufgefallen.
Marie Neuwald ist beim Naturschutzbund (Nabu) Referentin für Wölfe und Beweidung.
Quelle: taz 30.1.26 Jost Maurin
Die Stadt Langenfeld möchte ein Waldentwicklungskonzept erstellen lassen,
Die Stadt Langenfeld ist Eigentümerin von 263 Hektar Wald. Sie ist als solche
Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Solingen-Langenfeld-Monheim. Seit Ende 2023 wird das Thema Wald in der Verwaltung nicht mehr mit der ihm gebührenden Aufmerksamkeit bearbeitet, findet Bürgermeister Gerold Wenzens. Deshalb will er dazu jetzt eigens eine Stelle Wald schaffen. Statt nur als Holzlieferant genutzt und vermarktet zu werden, soll der Wald künftig mehr als wichtige Komponente der Freiraumplanung betrachtet werden. „Es geht um die Zukunftsfähigkeit des Waldes, sagt Wenzens.
So fehle im zuständigen Referat Verkehr und Klimaschutz schon die nötige fachliche Kompetenz, um etwa die Holzernte- und Wiederaufforstungsmaßnahmen der Förster der FBG beurteilen zu können, heißt es in einer Vorlage für die Ratssitzung am 20. Januar. Das betreffe auch die Vermarktung des Holzes, die über das Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland läuft. Man habe festgestellt, dass die Verfahrensweisen sehr individuell vom jeweiligen Förster abhängig seien und auch oft nur punktuell erfolgten. Deshalb möchte die Stadt ein übergeordnetes Waldentwicklungskonzept erstellen lassen, das auch andere Ansprüche an den Wald, wie die Nutzung zu Freizeit- und Bildungszwecken (Umweltbildungszentrum Haus Graven) berücksichtigt.
Als Eigentümerin trifft die Stadt auch die Pflicht zur Verkehrssicherung. Grundsätzlich gilt zwar, dass jedermann den Wald auf eigene Gefahr betritt, so haftet der Eigentümer nicht für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren, wie herabhängende Äste, umgestürzte oder umstürzende Bäume sowie herumliegende Äste und Stämme.
Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auf Verkehrswege, die an den Wald grenzen. Deshalb müssen die Bäume am Waldsaum regelmäßig auf ihre Stand- und Bruchsicherheit kontrolliert werden. In Langenfeld ist diese Kontrollstrecke 30 Kilometer lang. Die kontrollierte Fläche umfasst insgesamt 106.000 Quadratmeter. Die Kompetenz, selber Kontrollen zu überwachen oder selber durchzuführen, war bisher im zuständigen Referat nicht gegeben. Deshalb ist sie an einen externen Dienstleister vergeben.
Durch den Klimawandel, der dem Wald in Gestalt von Stürmen und Dürren stark zusetzt, entstehen nicht nur neue Herausforderungen an die Verkehrssicherungspflicht, der Baumbestand muss auch klimaresilient umgebaut werden. Der Wald erfüllt im Sommer eine wichtige Funktion für die nächtliche Abkühlung der überhitzen Siedlungsbereiche und dient tagsüber als kühler Rückzugs- und Erholungsraum. Bei der Weiterentwicklung des Langenfelder Forstes sollen daher bald auch solche Aspekte wie die Wegeplanung und -bau, der Wasserhaushalt und der Umwelt- und Artenschutz mitbetrachtet werden. Ein weiteres Aufgabengebiet des neuen Stelleninhabers wird die Koordination der Maßnahmen zur Wiedervernässung des Further Moores.
Quelle: WZ20. Januar 2026 Dorothee Schmidt-Elmendorff