Während der RWE-Chef Markus Krebber verkündet, dass der Kohleausstieg 2030 machbar ist,
während in Berlin an einem Koalitionspapier mit Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze ab 2030 gefeilt wird und
während sich NRW allmählich der Landtagswahl 2022 nähert,
sollen in Erkelenz kurz vor Toresschluss noch Fakten geschaffen werden:
Der Eilantrag des letzten Lützerather Bauern Eckhardt Heukamp gegen die vorzeitige Besitzeinweisung für RWE wurde vom Verwaltungsgericht Aachen abgelehnt - die Begründung der Richter:
"Die Leitentscheidung der Landesregierung aus dem Jahr 2021 sehe weiterhin eine bergbauliche Inanspruchnahme der Grundstücke für den Tagebau Garzweiler II vor. Auch die bundesgesetzlichen Regelungen zum Kohleausstieg gingen von einem energiewirtschaftlichen Bedarf des Rohstoffs Braunkohle mindestens bis zum Jahr 2035 aus. Es sei zuallererst eine energiepolitische Entscheidung des Bundes und der Länder, mit welchen Energieträgern und in welcher Kombination der verfügbaren Energieträger sie eine zuverlässige Energieversorgung sicherstellen wollten."
Das nächste Wort hat das Oberverwaltungsgericht in Münster. Vielleicht hat man dort schon etwas von den sich ändernden Rahmenbedingungen mitbekommen? Demonstrationen mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern könnten helfen, falls nicht!