Derzeit werden in vielen Stadträten Bürgeranträge zur Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer beraten. Anlass lieferte die Stadt Tübingen: Sie erhob auf alle Einwegverpackungen einen Preisaufschlag als örtliche Aufwandssteuer.
Die Reaktion kam prompt: Eine örtliche McDonalds-Filiale klagte - und verlor. Aber erst vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter dort hatten keine rechtlichen Bedenken gegen die Steuer und gaben im Mai 2023 grünes Licht.
Seither werden in zahlreichen Städten von engagierten Bürger*innen Anträge gestellt, ebenfalls gegen die Abfallflut vorzugehen. So hat auch der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in Hilden am 27. September 2023 gleich fünf Bürgeranträge zur Einführung einer Verpackungssteuer abgelehnt: die Rechtsunsicherheit sei zu groß.
Nun hat ein von der Deutschen Umwelthilfe in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten inzwischen für mehr Klarheit gesorgt. Der Studie zufolge wird eine Doppelbesteuerung ausgeschlossen.
Der Abfall aus Fast-food- und To-go-Produkten hat sich in den vergangenen 20 Jahren verdreifacht. Die Einwegverpackungen zum Mitnehmen werden oft in öffentlichen Mülltonnen entsorgt. Deren Inhalt endet aber vollständig in der Verbrennung. Umdenken ist also angesagt: Jeder Einzelne ist gefragt, aber auch die Politik!
Mit der örtlichen Steuer auf Einwegverpackungen werden Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt, die auch helfen, den Müll im Stadtgebiet zu vermindern. Gleichzeitig soll durch die Mehrkosten für Handel, Gastronomie und Kundschaft ein Anreiz geschaffen werden, Mehrwegsysteme statt Einwegverpackungen zu verwenden. Traditionelle Gaststätten arbeiten hauptsächlich so und würden dadurch im Markt gestärkt.