Kreisgruppe Mettmann
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Forderung 2: Natur- und Landschaftsschutz

Forderung 2: Natur- und Landschaftschutz

Naturschutzgebiete stehen in dicht besiedelten Gebieten unter einem extremen Nutzungs- und Erholungsdruck. Im Kreis Mettmann betrifft es v.a. die Restflächen der Bergischen Heideterrasse (Further Moor, Hildener Heide), das Neandertal und die Bachtäler im nördlichen Kreisgebiet. Auch sehen wir noch großen Handlungsbedarf zur Förderung von Biotopverbundstrukturen im Kreis Mettmann für eine effektive Vernetzung von wertvollen Lebensräumen.

Die durch das Landesnaturschutzgesetz eingesetzte ehrenamtliche Naturschutzwacht (§ 69 LNatSchG) weist die zuständigen Behörden auf zahllose nachteilige Veränderungen in der Landschaft hin. Diese werden oft nicht tätig, weil es an einer erforderlichen personellen und finanziellen Ausstattung fehlt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass für gesetzliche Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes ausreichend Finanzen und Personal zur Verfügung stehen?

Dr. Christian Untrieser, CDU:

Uns liegen die Naturschutzgebiete sehr am Herzen. Obwohl wir in NRW ein sehr dicht besiedeltes Land sind, auf dessen kleiner Fläche doppelt so viele Einwohnerinnen und Einwohner wie in ganz Schweden leben, gibt es bei uns die meisten Naturschutzgebiete deutschlandweit (insgesamt 3.258). 8,1 Prozent unserer Landesfläche sind Naturschutzgebiet und damit sind wir in der Spitzengruppe. Deutschlandweit sind es nur 6,3 Prozent. Baden-Württemberg und Bayern haben nur 2,4 bzw. 2,3 Prozent. Wir werden die staatlichen Stellen mit ausreichend Personal und Finanzen unterstützen.

Matthias Stascheit, SPD:

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Dirk Wedel, FDP:

Bei Biotopen sowie Biotopverbünden besteht ein erhebliches Ausbaupotenzial. Wir wollen eine effiziente Vernetzung von Biotopen durch das Anlegen von linienhaften und punktförmigen Strukturen z. B. in Form von Hecken, Waldstreifen, Ackerrandstreifen oder Feldgehölzen ermöglichen. Durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes können nun linienhafte Strukturen entlang von Straßenrändern entstehen. Begleitstreifen und Böschungen werden jetzt naturnah gepflegt und tragen so zum Biotopverbund bandartig und über weite Entfernungen bei. Weiterhin wollen wir die Kommunen vor Ort ermutigen und dabei unterstützen, Ökokonten selbst, gemeinsam mit anderen Kommunen oder durch geeignete Maßnahmenträger einzurichten und dabei die Biotopvernetzung zu berücksichtigen. Auf Landebene sind die Mittel im Bereich Klimaschutz sind in den letzten 5 Jahren deutlich gesteigert worden: Gegenüber
den im Jahr 2017 noch eingestellten 24,2 Mio. Euro wurden die Mittel bis zum Jahr 2021 mehr als versiebenfacht (auf 171,1 Mio. Euro in 2021). Während 2017 beispielsweise für Wideraufforstung und Waldförderung noch exakt 0 Euro eingestellt wurden, waren es 2021 bereits 75 Mio. Euro. Darüber hinaus werde ich mich natürlich dafür einsetzen, dass die Aufgaben im Natur - und Landschaftsschutz auch weiterhin mit hinreichenden personellen und materiellen Ressourcen ausgeführt werden können. Die Bereitstellung der personellen und sächlichen Mittel für die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde obliegt allerdings dem Kreis Mettmann.

Ina Besche-Krastl, Grüne:

JA - Wir Grünen setzen uns für die Stärkung des Natur- und Umweltschutz ein. Dafür wollen wir die Umweltverwaltung personell besser ausstatten, um die geltende Umweltgesetzgebung auch umzusetzen.

Natalie Meisen, Linke:

JA - Ja, wir nehmen diese Aufgaben sehr ernst. Natur- und Landschaftsschutz ist für uns kein Luxus, sondern der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Wir werden uns für eine bessere Personal- und Finanzausstattung in diesem Bereich einsetzen. Dazu gehört für uns auch eine effektivere Bekämpfung der Umweltkriminalität. Dafür wollen wir die von der Landesregierung abgeschaffte Stabsstelle Umweltkriminalität wieder einrichten, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität schaffen und das entsprechende Personal z. B. beim Zoll aufstocken. Wir setzen uns für die gesetzliche Verankerung und vollumfängliche Ausweitung des Verbandsklagerechts für Umwelt-, Natur- und Tierschutzvereinigungen und Einzelne im Sinne der Aarhus-Konvention ein