Kreisgruppe Mettmann
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Forderung 2: Natur- und Landschaftsschutz

Forderung 2: Natur- und Landschaftschutz

Naturschutzgebiete stehen in dicht besiedelten Gebieten unter einem extremen Nutzungs- und Erholungsdruck. Im Kreis Mettmann betrifft es v.a. die Restflächen der Bergischen Heideterrasse (Further Moor, Hildener Heide), das Neandertal und die Bachtäler im nördlichen Kreisgebiet. Auch sehen wir noch großen Handlungsbedarf zur Förderung von Biotopverbundstrukturen im Kreis Mettmann für eine effektive Vernetzung von wertvollen Lebensräumen.

Die durch das Landesnaturschutzgesetz eingesetzte ehrenamtliche Naturschutzwacht (§ 69 LNatSchG) weist die zuständigen Behörden auf zahllose nachteilige Veränderungen in der Landschaft hin. Diese werden oft nicht tätig, weil es an einer erforderlichen personellen und finanziellen Ausstattung fehlt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass für gesetzliche Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes ausreichend Finanzen und Personal zur Verfügung stehen?

Martin Sträßer, CDU:

Uns liegen die Naturschutzgebiete sehr am Herzen. Obwohl wir in NRW ein sehr dicht besiedeltes Land sind, auf dessen kleiner Fläche doppelt so viele Einwohnerinnen und Einwohner wie in ganz Schweden leben, gibt es bei uns die meisten Naturschutzgebiete deutschlandweit (insgesamt 3.258). 8,1 Prozent unserer Landesfläche sind Naturschutzgebiet und damit sind wir in der Spitzengruppe. Deutschlandweit sind es nur 6,3 Prozent. Baden-Württemberg und Bayern haben nur 2,4 bzw. 2,3 Prozent. Wir werden die staatlichen Stellen mit ausreichend Personal und Finanzen unterstützen.

Cüneyt Söyler, SPD:

JA - Die nachhaltige Gestaltung der Natur (insbesondere der Wälder und der Moore) fördert CO2-Senken, die unverzichtbar für das Erreichen der Klimaneutralität sind. Natur- und Landschaftsschutz darf nicht an mangelnden personellen oder finanziellen Ressourcen scheitern. Das Engagement, die Expertise und die Erfahrungen von ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger in den Verbänden (Naturschutz, Umwelt) sollen stärker unterstütz und anerkannt werden. Immer dort, wo es möglich ist, sollen die vertraglichen und gesetzlichen Mitwirkungsrechte der Verbände gestärkt werden. 

Thomas Sterz, FDP:

JA - Ich weise darauf hin, dass die aktuelle Landesregierung das bislang ambitionierteste Klimaschutzgesetz aller  Bundesländer verabschiedet hat.  Darüber hinaus sind auch die Mittel im Bereich Klimaschutz deutlich gesteigert worden: Gegenüber  den im Jahr 2017 noch von der rot-grünen Vorgängerregierung eingestellten 24,2 Mio. Euro  wurden die Mittel bis zum Jahr 2021 mehr als versiebenfacht (auf 171,1 Mio. Euro in 2021). Während die Vorgängerregierung 2017  beispielsweise  für Wideraufforstung und Waldförderung noch exakt 0 Euro für notwendig erachtet hat, waren es 2021 bereits 75 Mio.  Euro. Dies vorausgeschickt  werde ich mich natürlich dafür einsetzen, dass die Aufgaben im Natur- und Landschaftsschutz  auch weiterhin  mit hinreichenden personellen und materiellen Ressourcen ausgeführt werden können. Wälder und Moore sind Hüter von Biodiversität und wirksame Kohlenstoffspeicher. Neben Emissionsminderungen sind Aufforstungen, Agroforstwirtschaft und die Wiedervernässung von Mooren auch ein Weg, die Erwärmung des Planeten zu begrenzen.

Esther Kanschat, Grüne:

JA - Es gibt schon viele Naturschutzgesetze, aber in allen steht „… sollte …“. Damit diese wirken können muss die Formulierung heißen: „… muss…“

Birgit Onori, Linke:

JA - Ja, wir nehmen diese Aufgaben sehr ernst. Natur- und Landschaftsschutz ist für uns kein Luxus, sondern der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Wir werden uns für eine bessere Personal- und Finanzausstattung in diesem Bereich einsetzen. Dazu gehört für uns auch eine effektivere Bekämpfung der Umweltkriminalität. Um dies umzusetzen wollen wir die von der Landesregierung abgeschaffte Stabsstelle Umweltkriminalität wieder einrichten, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität schaffen und das entsprechende Personal z. B. beim Zoll aufstocken. Wir setzen uns für die gesetzliche Verankerung und vollumfängliche Ausweitung des Verbandsklagerechts für Umwelt-, Natur- und Tierschutzvereinigungen und Einzelne im Sinne der Aarhus-Konvention ein.