Kreisgruppe Mettmann
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Forderung 3: Artenschutz

Der dramatische Schwund an Pflanzen und Tieren ist neben der Klimakrise eine essentielle Zukunftsfrage. Trotzdem hat eine Landtagsmehrheit erst im Jahr 2021 die Volksinitiative Artenvielfalt abgelehnt. Auch der Kreis Mettmann ist ein bedeutender Lebensraum für seltene und bedrohte Arten wie Zauneidechse, Steinkauz und Kiebitz. Wenn ihre Lebensräume erhalten bleiben, profitieren davon unzählige andere Tier- und Pflanzenarten, die auf spezielle Biotope angewiesen sind.

Werden Sie sich für die konsequente Umsetzung von Artenhilfsprogrammen einsetzen?

Dr. Jan Heinisch, CDU:

Die CDU teilt das Anliegen der Volksinitiative Artenvielfalt. In den Ausschusssitzungen und Sachverständigenanhörungen im Landtag wurde klar, dass wir dieselben Ziele verfolgen. Lediglich die Wege zur Erreichung der Ziele unterscheiden sich. Wir wissen um die Wichtigkeit der Natur für das Leben der Menschen und der von ihr erbrachten Ökosystemdienstleistungen. Diese Leistungen werden wir weiterhin schützen und erhalten. Hierzu gehören u.a. der Ausbau des Ökolandbaus, der Verzicht von Pflanzenschutzmitteln und Kalkung im Landesforst, der Brachlegung von Waldflächen sowie dem Erhalt von Totholz, der Stärkung der Biologischen Stationen, der effizienten Vernetzung von Biotopen durch Hecken, Alleen, Waldstreifen, Wegrainen Ackerrandstreifen, Feldgehölzen oder Seen, der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der Stärkung des Vertragsnaturschutzes und der Förderung der Wälder.

Elisabeth Müller-Witt, SPD:

JA - Ich stehe zu der Forderung nach einem Handlungsprogramm Artenvielfalt NRW, was u.a. folgende Punkte umfasst: Flächenfraß verbindlich stoppen • Schutzgebiete wirksam schützen • Naturnahe und wilde Wälder zulassen • Naturverträgliche Landwirtschaft aktiv voranbringen • Biotopverbund stärken und ausweiten • Lebendige Gewässer und Auen sichern • Artenschutz in der Stadt fördern • Nationalpark in der Senne ausweisen. Selbstverständlich müssen die für das Handlungsprogramm erforderlichen Finanzmittel im Landeshaushalt vorgesehen werden.

Alexander Steffen, FDP:

JA - Die Verhinderung des Artensterbens ist mir ein wichtiges Anliegen. Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine Menschheitsaufgabe und ethische Verpflichtung. Er ist zugleich wissenschaftlich, wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll. Denn unzählige wichtige Errungenschaften in Technik und Medizin kommen aus der Natur. Allein durch die Ausweisung zusätzlicher Naturschutzgebiete kann kein Artenschutz betrieben werden. Ich setze mich daher  zunächst für die Aufwertung bestehender Naturschutzflächen ein. Auf den geschützten Flächen besteht noch erhebliches Potenzial für Artenschutz. Die Aufwertung von Naturschutzflächen soll der Ausweisung weiterer Naturschutzflächen vorgehen. So möchte ich unternehmerische Investitionen und  Artenschutz zusammenbringen. Außerdem möchte ich das Monitoring der Biodiversität ausbauen, um eine  zielgerichtete Naturschutzpolitik zu betreiben. Hier setze ich auf digitale Lösungen zur Datenerfassung und weiterhin auf die erwiesene Kompetenz und Unterstützung unserer Jägerinnen und Jäger.

Ute Meier, Grüne:

JA

Nina Eumann, Linke:

JA - DIE LINKE hat die Volksinitiative Artenvielfalt unterstützt und wird sich auch zukünftig für Artenschutz einsetzen. Artenschutz muss Querschnittaufgabe der Politik werden. Die Biodiversitätsstrategie der EU von 2015 muss in NRW umgesetzt werden. Die Verbindung verinselter Schutzgebiete und das Verbot von Pestiziden und Herbiziden in einem großen Radius um Schutzgebiete sind geboten. Ein Konzept zur Reduzierung der Lichtverschmutzung muss entwickelt und umgesetzt werden. Artenschutzprojekte für Leittierarten sollen gefördert werden, der Biotopschutz ist auszuweiten – zum Beispiel Laubfroschprojekt im Münsterland, Gelbbauchunken-Projekte im Rheinland oder Kreuzkrötenprojekte im Ruhrgebiet. Mit einem Landesprogramm wollen wir die Schaffung von insektenfreundlichen Blühstreifen und Blühwiesen fördern. Diese sollen standortheimisch und mehrjährig sein, zudem sollen bei der Mahd Teilbereiche stehengelassen werden (Staffelmahd). Für die Erhaltung der Kulturlandschaft, der biologischen Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen befürworten wir ein flächendeckendes System von Landschaftserhaltungsverbänden. Wir wollen die Vorgaben der FFH-Richtlinie auch in Deutschland endlich umsetzen. Infrage kommende Gebiete müssen als Schutzgebiete ausgewiesen und qualifizierte Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen definiert werden. Naturschutzflächen gehören in öffentliche Hand und sollen an Naturschutz- und Umweltverbände in Erbpacht vergeben werden. Wir wollen das 2020-Ziel von 2 Prozent Wildnis endlich erreichen. Dafür müssen mehr Flächen zur Wildnisentwicklung ausgewiesen werden. Wir wollen mehr Biotopverbünde herstellen.