Kreisgruppe Mettmann
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Forderung 3: Artenschutz

Der dramatische Schwund an Pflanzen und Tieren ist neben der Klimakrise eine essentielle Zukunftsfrage. Trotzdem hat eine Landtagsmehrheit erst im Jahr 2021 die Volksinitiative Artenvielfalt abgelehnt. Auch der Kreis Mettmann ist ein bedeutender Lebensraum für seltene und bedrohte Arten wie Zauneidechse, Steinkauz und Kiebitz. Wenn ihre Lebensräume erhalten bleiben, profitieren davon unzählige andere Tier- und Pflanzenarten, die auf spezielle Biotope angewiesen sind.

Werden Sie sich für die konsequente Umsetzung von Artenhilfsprogrammen einsetzen?

 

Martin Sträßer, CDU:

Die CDU teilt das Anliegen der Volksinitiative Artenvielfalt. In den Ausschusssitzungen und Sachverständigenanhörungen im Landtag wurde klar, dass wir dieselben Ziele verfolgen. Lediglich die Wege zur Erreichung der Ziele unterscheiden sich. Wir wissen um die Wichtigkeit der Natur für das Leben der Menschen und der von ihr erbrachten Ökosystemdienstleistungen. Diese Leistungen werden wir weiterhin schützen und erhalten. Hierzu gehören u.a. der Ausbau des Ökolandbaus, der Verzicht von Pflanzenschutzmitteln und Kalkung im Landesforst, der Brachlegung von Waldflächen sowie dem Erhalt von Totholz, der Stärkung der Biologischen Stationen, der effizienten Vernetzung von Biotopen durch Hecken, Alleen, Waldstreifen, Wegrainen Ackerrandstreifen, Feldgehölzen oder Seen, der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der Stärkung des Vertragsnaturschutzes und der Förderung der Wälder.

Cüneyt Söyler, SPD:

JA - Die Ziele der Volksinitiative Artenvielfalt unterstütze ich und diese müssen umgesetzt werden. Um unsere Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten, müssen wir Schutzgebiete wirksam schützen, naturnahe und wilde Wälder zulassen und die ökologische Landwirtschaft aktiv voranbringen. Außerdem müssen wir den Flächenfraß stoppen. Zur Förderung der Artenvielfalt gehört auch ein beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien, denn nicht zuletzt ist Klimaschutz auch aktiver Artenschutz.

Thomas Sterz, FDP:

JA - Wir wollen das Artensterben verhindern. Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine Menschheitsaufgabe und  ethische Verpflichtung. Er ist zugleich wissenschaftlich, wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll. Denn  unzählige wichtige Errungenschaften in Technik und Medizin kommen aus der Natur. Allein durch die  Ausweisung zusätzlicher Naturschutzgebiete kann  jedoch noch  kein  sinnvoller  Artenschutz betrieben werden. Wir wollen  daher  zunächst einmal  die Aufwertung bestehender Naturschutzflächen. Auf den geschützten Flächen besteht noch erhebliches Potenzial für Artenschutz. Die Aufwertung von Naturschutzflächen soll der Ausweisung  weiterer Naturschutzflächen vorgehen. So wollen wir unternehmerische Investitionen und Artenschutz zusammenbringen. Wir wollen das Monitoring der Biodiversität ausbauen, um eine  zielgerichtete Naturschutzpolitik zu betreiben. Hier setzen wir auf digitale Lösungen zur Datenerfassung und weiterhin auf die erwiesene Kompetenz und Unterstützung unserer Jägerinnen und Jäger. Den Antrag der Volksinitiative hat die schwarz-gelbe Regierung übrigens schlichtweg durch einen weitergehenden und damit besseren Antrag ersetzt.

Esther Kanschat, Grüne:

JA - Ich bin angetreten, damit der Erhalt der Natur endlich Priorität erhält!

Birgit Onori, Linke:

JA - DIE LINKE hat die Volksinitiative Artenvielfalt unterstützt und wird sich auch zukünftig für Artenschutz einsetzen. Artenschutz muss Querschnittaufgabe der Politik werden. Die Biodiversitätsstrategie der EU von 2015 muss in NRW umgesetzt werden. Die Verbindung kleiner isolierter Schutzgebiete zu Schutzgebietszonen und das Verbot der Nutzung von Pestiziden und Herbiziden in einem großen Radius um Schutzgebiete sind geboten. Es muss ein Konzept zur Reduzierung der Lichtverschmutzung entwickelt und umgesetzt werden. Projekte zum Artenschutz für Leittierarten sollen gefördert werden, der Biotopschutz ist auszuweiten – zum Beispiel ein Laubfroschprojekt im Münsterland, ein Gelbbauchunken-Projekte im Rheinland oder ein Kreuzkrötenprojekte im Ruhrgebiet. Mit einem Landesprogramm wollen wir die Schaffung von insektenfreundlichen Blühstreifen und Blühwiesen fördern. Diese sollen standortheimisch und mehrjährig sein, zudem sollen bei der Mahd Teilbereiche stehengelassen werden (Staffelmahd). Für die Erhaltung der Kulturlandschaft, der biologischen Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen befürworten wir ein flächendeckendes System von Landschaftserhaltungsverbänden. Wir wollen die Vorgaben der FFH-Richtlinie auch in Deutschland endlich umsetzen. Infrage kommende Gebiete müssen als Schutzgebiete ausgewiesen und qualifizierte Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen definiert werden. Naturschutzflächen gehören in öffentliche Hand und sollen an Naturschutz- und Umweltverbände in Erbpacht vergeben werden. Wir wollen das 2020-Ziel von 2 Prozent Wildnis endlich erreichen. Dafür müssen mehr Flächen zur Entwicklung von Wildnis ausgewiesen werden. Wir wollen mehr Biotopverbünde herstellen.