Im Verfahren um den Planänderungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb der 67 Kilometer langen Kohlenmonoxid-Fernleitung zwischen Köln-Worringen und Krefeld-Uerdingen wird der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2. Mai 2023 einlegen. Trotzdem wird der Widerstand des Umweltverbandes gegen die „Giftgasröhre“ weitergehen. Der BUND sieht jetzt vor allem die Bezirksregierung Düsseldorf - als Abteilung der NRW -Landesregierung - in der Pflicht, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu garantieren und die Sinnhaftigkeit des Projekts unter den aktuellen Rahmenbedingungen zu hinterfragen. Jetzt sehen wir unsere Aufgabe weiter darin
- die Bezirksregierung an ihre Pflichten errinnern
- den Bedarf der Pipeline zu hinterfragen und aktuell zu überprüfen
- -immer weiter an das verbleibende signifikante Restrisiko zu erinnern; dazu fehlt noch immer ein wirksamer "Gefahren- und Abwehrplan"
Feuerwehren, Polizei und weitere Rettungskräfte weisen seit Anfang des Verfahrens darauf hin, dass ein CO-Gasaustritt nicht beherrschbar und eine Rettung der betroffenen Menschen im Umfeld der Giftgas-Röhre praktisch unmöglich wäre.
Da fragen sich z.B. die Anwohner*innen im Hildener Süden - nahe der Autobahn A3 - ob und wie sollen die neu aufgebauten Sirenen bei solch einem Ereignis helfen? Oder ob diese - so makaber es klingt - "Spiel mir das Lied vom Tod" abspielen sollen?
Denn die Richter des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes wollten die vorgelegten Fakten zu der tödlichen Detektions- und Warnlücke der an der CO-Pipeline verlegten Leck-Erkennungssysteme nicht verhandeln. Den betroffenenen Anwohner*innen aber ist die Gefahr sehr bewußt. Bagger haben allein in NRW seit 2014 bereits mehr als 20 mal Gas-Pipelines beschädigt. Das hat auch zu Todesfällen geführt . Ein solcher Vorfall an der CO-Pipeline würde hunderte Tote bedeuten.
Das war bereits im Jahr 2010 das Ergebnis, das damals Bayer nach Dikussionen mit den kritischen Kinderärzten zugeben musste. Daran werden wir immer wieder erinnern und auch die "Verantwortlichen" der NRW-Landespolitik und Covestro als möglichen Betreiber benennen.
Außerdem ist zu hinterfragen, ob auch ein solches Gerichtsverfahren "richtige" Ergebnisse liefern kann, wenn die Aufspaltung in Alt- und Änderungsverfahren eine ganzheitliche Abwägung "unmöglich" macht?