"Nach abschließender Beratung formuliert der Beirat seine Bedenken und es erfolgt die Ab-
stimmung über folgenden geänderten Beschluss:
Der Beirat hält die fehlende UVP Prüfung für verfahrensrelevant und zwingend erforderlich.
Der Beirat stimmt der Verwaltungsabsicht nicht zu, im Planfeststellungsverfahren für das Vor-
haben „Umbau der L239 im Bereich Ratingen-Schwarzbachtal“ keine grundsätzlichen Beden-
ken abzugeben und möchte keine Kompensation auf landwirtschaftlichen Flächen durchge-
führt sehen. Mängel liegen auch in der Entwässerung bei der Straße über die Schulter vor.
Der Beirat folgt dem geänderten Beschlussvorschlag einstimmig bei 3 Enthaltungen."
Dem Beschluss war in der Septembersítzung des Naturschutzbeirates beim Kreis Mettmann eine intensive Diskussion der vorgestellten Planung vorausgegangen.
Dr. Stephan Kropp, Baudezernent des Kreis Mettmann, erklärte zu dem Verfahren, das es sich um eine "verkehrsgerechte Sanierung handelt, welche aus Gefährdungslagen resultiert." Der Radweg solle in einem separaten Planverfahren behandelt werden; erst bei der "Umsetzung" soll es "eventuell zu einer Zusammenführung" beider Verfahren kommen.
Sven M. Kübler, BUND bemängelte, dass "keine Gesamtbetrachtung beider Verfahren stattfindet und zudem die Ausgleichberechnung fehlerhaft sei, da - seiner Auffassung nach - keine UVP-Prüfung stattgefunden habe."
Svenja Krone, Untere Naturschutzbehörde, erläuterte, "dass eine UVP-Vorprüfung erfolgt ist, welche zu dem Ergebnis kam, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden können. Diese Ausführungen seien auch nachvollziehbar."
Johannes Kircher, Landwirtschaftsverband, bemängelt, "dass erneut Ackerflächen als Kompensationsflächen genutzt werden sollen."
Christian Benninghoven, Landwirtschaftsverband, "führt zudem an, dass an der Stelle, wo ein Regenrückhaltebecken geplant ist, eine hochproduktive landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen werden soll und spricht sich für einen anderen Standort aus."
Die vorgelegte Planung erscheint sehr "altbacken" und berücksichtigt weder europäisches noch deutsches Umwelt- und Artenschutzrecht hinreichend und wie es der Klima-Situation und des dramatischen Artenschwundes angemessen wäre. Auch die notwendige "Verkehrswende" würde bei der Umsetzung dieser Planung "verschlafen".
Schaut man sich das Luftbild dieses Gebietes an, dann könnte ein kluger Plan darin bestehen, Schwerlastverkehr aus diesem Bereich herauszuhalten und über die A3 und die A44 umzuleiten. Die "alte Planung" auszugraben kann degegen keine zukunftsfähige Maßnahme sein.
Wir sind gespannt, wei es mit dem Verfahren weitergeht.
Was der ADFC im Kreis Mettmann zu der Planung meint, hat Jürgen Lindemann für die BUNDnessel im Interview mit Peter Martin erfragt. Unter dem folgenden Link kann das Interview abgespielt werden:
https://www.bund-kreis-mettmann.de/kreisgruppe/bundnessel-radio/radiosendung-am-10122
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Einen kleinen Einblick in die Auswirkungen zum Artenschutz wird bei einem Blick auf folgende
Hinweise (Auszüge) aus dem Artenschutz-Gutachten deutlich :
KFA1/gesamtes Baufeld
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Potentielle Gefährdung von Baum- und
Gebüschbrüteren
Bei Rodungsarbeiten während der Sommermonate
besteht die gefahr der Tötung, Verletzung und des
Verlustes von Brutplätzen verschiedener Singvogel-
arten im dem gehölzstrukturen entlang der Straße
KFA2/gesamtes Baufeld
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Quartiersverleuste bei Höhlenbaumrodung
Höhlenbaumrodungen führen zu Verlusten
potenieller Quartiere für Fledermäuse
KFA4 Bau-km 0+400bis 0+700 etc.
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Tötung wandernder Amphibien
Erhöhte Gefährdung wandernder Amphibien während
der staärksten Aktivitätenphase durch baufahrzeuge
währende der Bauzeit
KFA5 Bau-km 0+350 bis 0+500 etc.
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Tötung von Reptilien
Erhöhte Gefährdung von reptilien durch Baufahrzeuge
während der Bauzeit