Kreisgruppe Mettmann
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Monheimer Bebauungsplan im Konflikt mit dem Regionalplan

18. Juli 2019 | OG Monheim

Am 8.9.2016 war die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 59M "Nordwestlich Alfred-Nobel-Straße" und der 41.Flächenutzungsplanänderung beschlossen worden. Als beteiligte Verbände haben wir (BUND, NABU und LNU) festgestellt, dass die Änderungen nicht zu der übergeordneten Regionalplanung passen.

Der Vergleich der Planungsausschnitte zeigt deutlich die Unstimmiogkeit des Regionalplanes mit der Darstellung des Flächennutzungs- und des B-Planes

Am 8.9. 2016 war die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 59M "Nordwestlich Alfred-Nobel-
Straße" beschlossen worden.
Wir sind als Verbände ( BUND, NABU und LNU) auch in die aktuell laufende Offenlegung des Regionalplanes eingebunden und haben festgestellt, dass der BP 59M nicht zu dieser übergeordneten Planung paßt. Diese Bedenken haben wir im Verfahren sowohl der Stadt, als auch dem Gutachter und
dem Kreis bekannt gemacht. Die Stadt behauptet "Die Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung konnte im Rahmen der 41. Flächennutzungsplanänderung abgeschlossen werden."
Die Frage bleibt, ist das so, wo doch die Pläne (wie aus den Bildern sichtbar wird - das Wäldchen als Allgemeiner Siedlungsbereich - ASB) nicht zueinander passen?
Da es noch nicht mal in Diskussion steht, den übergeordneten Regionalplan in obigen Punkt zu ändern, wäre eine solche Planung schlicht rechtswidrig, denn gemäß § 1 Abs. 4 BauGB gilt: "Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen."
Da auch die für die Regionalplanung zuständige Bezirksregierung das noch nicht bemerkt hat, werden wir das nunmehr in dem anstehenden Beteiligungsverfahren zum Regionalplan einbringen. Es könnte ja sein, dass die Landesbeamten das lesen und evtl. sogar auch mal richtig handeln?

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